Rz. 102

Hierunter fallen rohes Erdöl und rohes Öl aus bituminösen Mineralien (Position 2709 00 des Zolltarifs; diese Position gibt es jetzt nicht mehr), anders bearbeitetes Erdöl und oder Öl aus bituminösen Mineralien sowie Zubereitungen aus Erdöl und aus Öl aus bituminösen Mineralien (Position 2710 des Zolltarifs), verflüssigtes Propan (Unterposition 2711 12 des Zolltarifs) und verflüssigte Butane (Unterposition 2711 13 des Zolltarifs). Dazu gehören z. B. rohe Erdöle, d. h. natürliche Erzeugnisse ohne Rücksicht auf ihre Zusammensetzung, die aus Erdölquellen (auch als Kondensat) gewonnen werden. Begünstigt sind z. B. auch Erdöle oder Öle, die mit bestimmten Methoden bearbeitet worden sind, ferner die durch fraktionierte Destillation oder durch Raffination aus rohem Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien gewonnenen Leichtöle, mittelschweren Öle und Schweröle. Nicht dazu gehört verflüssigtes Butan in Behältnissen, wie sie zum Befüllen oder Wiederauffüllen von Feuerzeugen oder Feueranzündern verwendet werden, mit einem Fassungsvermögen von 300 cm³ oder weniger, sofern sie nicht Teile von Feuerzeugen o. Ä. sind (Pos. 3606). Zu Tarifposition 2709 0010 gehören rohe Öle, die bei der Stabilisierung von unmittelbar aus der Förderung stammendem Erdgas entstehen. Hierbei wird dem feuchten Erdgas im Wesentlichen durch Abkühlung und Druckverminderung kondensierbarer Kohlenwasserstoff entzogen. Zu Tarifposition 2710 gehören Erdöle oder Öle aus bituminösen Mineralien, denen durch Toppen bestimmte leichte Fraktionen entzogen worden sind, ferner die durch fraktionierte Destillation oder durch Raffination aus rohem Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien gewonnenen Leichtöle, mittelschweren Öle und Schweröle. Diese Öle sind flüssig bis halbfest; sie bestehen hauptsächlich aus nichtaromatischen Kohlenwasserstoffen (paraffinischen, naphthenischen usw.). Hierzu gehören Petroläther und Benzine, Testbenzin (white spirit), Leuchtöl (Kerosin), Gasöle, Heizöle, Spindelöle und Schmieröle sowie Weißöle (Vaselinöle oder Paraffinöle). Hierzu gehören auch Öle, denen zur Verbesserung sehr kleine Mengen anderer Stoffe beigemischt worden sind, sowie Zubereitungen mit diesen Ölen, in denen der Anteil an Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien mindestens 70 GHT beträgt, anderweit weder genannt noch inbegriffen, soweit diese Öle den Grundbestandteil darstellen. Erzeugnisse dieser Art sind z. B. Benzine mit Zusatz kleiner Mengen von Antiklopfmitteln (besonders Bleitetraethyl und Dibromethan) und Antioxidationsmitteln (z. B. Parabutylaminophenol), Schmiermittel aus Schmierölen und anderen Erzeugnissen in sehr unterschiedlichen Mengen (Pflanzenölen oder -fetten zur Verbesserung der Schmierfähigkeit, Antioxidations-, Rostschutzmitteln, Mitteln zur Verhinderung von Schaumbildung, z. B. Siliconen usw.), Transformatoren- und Schalteröle, bei denen die Schmiereigenschaften keine Rolle spielen, Schneidöle, deren Hauptzweck darin besteht, Werkzeug und Werkstück während der Bearbeitung zu kühlen, Spülöle zum Reinigen von Motoren und anderen Apparaten, Hydrauliköle (z. B. für hydraulische Bremsen usw.).

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