Rz. 19

Steuerbar und steuerfrei sind nachhaltige entgeltliche Lieferungen und sonstige Leistungen zwischen den selbstständigen Parteigliederungen, soweit die Leistungen im Rahmen der satzungsgemäßen Aufgaben gegen Kostenerstattung erbracht werden. Dazu gehören z. B.:

  • die entgeltliche Personalgestellung durch die Zentrale an die selbstständigen Untergliederungen,
  • die zentrale Übernahme von EDV-Leistungen und Buchhaltungsarbeiten gegen Kostenersatz,
  • die entgeltliche Überlassung von Kfz, Kopiergeräten usw. (gegen Kostenersatz).

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