Rz. 18

Die Haftung bezieht sich nach § 13c Abs. 1 S. 1 UStG auf die Forderung eines leistenden Unternehmers, die Gegenleistung für eine steuerpflichtige Leistung des Unternehmers ist, und die dieser abgetreten hat. Der Abtretende (Zedent) muss also Unternehmer (§ 2 Abs. 1 u. 3 UStG) sein, der auch Schuldner der USt ist. Ein Leistungsempfänger, der gem. § 13b UStG USt schuldet, ist dagegen nicht leistender Unternehmer i. S. d. § 13c Abs. 1 S. 1 UStG und scheidet deshalb als Haftender nach dieser Vorschrift aus.[1] Kleinunternehmer (§ 19 Abs. 1 UStG) und pauschalierende Landwirte (§ 24 UStG) scheiden als Abtretende i. S. der Vorschrift ebenfalls regelmäßig aus, weil sich bei ihnen grundsätzlich keine zu entrichtende USt aus Umsätzen ergibt.[2]

 

Rz. 18a

Tritt in einem Organschaftsverhältnis die Organgesellschaft den Anspruch auf die Gegenleistung für eine steuerpflichtige Leistung ab, so stellt sich die Frage, ob die umsatzsteuerliche Unselbstständigkeit der Organgesellschaft nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 UStG die Unternehmereigenschaft der Organgesellschaft und damit die Haftung nach § 13c UStG ausschließt. Da im Fall der Organschaft die einzelnen Teile im Organverhältnis zivilrechtlich selbstständig bleiben und die Abtretung i. S. d. § 13c UStG zivilrechtlich betrachtet wird[3], ist die Unternehmereigenschaft der Organgesellschaft i. S. d. § 13c UStG zu bejahen. Für die Haftung nach § 13c UStG kann daher sogar die Abtretung durch die Organgesellschaft an die Organmutter ausreichen.[4] Dasselbe gilt für den umgekehrten Fall.

Ergibt sich bei der Abtretung durch einen pauschalierenden Landwirt eine USt-Zahllast, kommt insoweit eine Haftung in Betracht.[5] Im Übrigen scheidet eine Haftung der Abtretungsempfänger bei allen abtretenden Unternehmern aus, wenn sich bei Letzteren keine zu entrichtende USt ergibt. Das ist z. B. bei Vorauszahlung im USt-Voranmeldeverfahren der Fall.

[1] Stadie, in Rau/Dürrwächter, UStG, § 13c UStG Rz. 6.
[4] Stadie, in Rau/Dürrwächter, UStG, § 13c UStG Rz. 7.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Steuer Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge