Rz. 18

Gegen § 12 Abs. 1 UStG sind nach Einführung der MwSt in Deutschland mehrere Verfassungsbeschwerden eingelegt worden. Sie richten sich gegen die Anwendung des allgemeinen Steuersatzes

  1. auf bestimmte gewerbliche Dienstleistungen,
  2. auf die Umsätze von Schallplatten,
  3. auf die Lieferungen von Kundenzeitschriften,
  4. auf die Personenbeförderung im Mietwagenverkehr,
  5. auf die Umsätze von bestimmten Kunstgegenständen.

Weitere Verfassungsbeschwerden waren gegen die Erhöhung des allgemeinen Steuersatzes von 15 auf 16 % zum 1.4.1998 und von 16 auf 19 % zum 1.1.2007 gerichtet.

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