An dieser Stelle ist die Schenkungsteuererklärung zu unterschreiben. Eine nicht unterschriebene Steuererklärung gilt als nicht abgegeben.
Mit der Unterschrift wird versichert, dass die Angaben in der Schenkungsteuererklärung wahrheitsgemäß gemacht wurden. Ist dies nicht der Fall, kann das zu erheblichen strafrechtlichen Problemen führen (Steuerordnungswidrigkeit bzw. Steuerhinterziehung).
Unterschrift vom Schenker
Sofern vom Schenker die Entrichtung der Steuer übernommen wurde, hat er ebenfalls die Steuererklärung zu unterschreiben.
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