Die Kontenrahmen unterscheiden im Wesentlichen danach, wer eine Pensionszusage erhält. Die Kontenrahmen unterscheiden bei der Wahl der Konten wie folgt:
Kontenbezeichnung | SKR 03 | SKR 04 |
---|---|---|
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 0950 | 3000 |
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen zur Saldierung mit Vermögensgegenständen zum langfristigen Verbleib nach § 246 Abs. 2 HGB | 0951 | 3009 |
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen gegenüber Gesellschaftern oder nahestehenden Personen (10 % Beteiligung am Kapital) | 0952 | 3005 |
Rückstellungen für Direktzusagen | 0953 | 3010 |
Rückstellungen für Zuschussverpflichtungen für Pensionskassen und Lebensversicherungen | 0954 | 3011 |
Rückstellungen für pensionsähnliche Verpflichtungen | --- | 3015 |
Rückstellungen für mit der Altersversorgung vergleichbare langfristige Verpflichtungen zum langfristigen Verbleib | 0964 | 3076 |
Rückstellungen für mit der Altersversorgung vergleichbare langfristige Verpflichtungen zur Saldierung mit Vermögensgegenständen zum langfristigen Verbleib nach § 246 Abs. 2 HGB | 0967 | 3077 |
Aufwendungen für Altersversorgung | 4165 | 6140 |
Aufwendungen für Altersversorgung für Gesellschafter-Geschäftsführer | 4166 | 6149 |
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