Die Kontenrahmen unterscheiden im Wesentlichen danach, wer eine Pensionszusage erhält. Die Kontenrahmen unterscheiden bei der Wahl der Konten wie folgt:

 
Kontenbezeichnung SKR 03 SKR 04
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 0950 3000
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen zur Saldierung mit Vermögensgegenständen zum langfristigen Verbleib nach § 246 Abs. 2 HGB 0951 3009
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen gegenüber Gesellschaftern oder nahestehenden Personen (10 % Beteiligung am Kapital) 0952 3005
Rückstellungen für Direktzusagen 0953 3010
Rückstellungen für Zuschussverpflichtungen für Pensionskassen und Lebensversicherungen 0954 3011
Rückstellungen für pensionsähnliche Verpflichtungen --- 3015
Rückstellungen für mit der Altersversorgung vergleichbare langfristige Verpflichtungen zum langfristigen Verbleib 0964 3076
Rückstellungen für mit der Altersversorgung vergleichbare langfristige Verpflichtungen zur Saldierung mit Vermögensgegenständen zum langfristigen Verbleib nach § 246 Abs. 2 HGB 0967 3077
     
Aufwendungen für Altersversorgung 4165 6140
Aufwendungen für Altersversorgung für Gesellschafter-Geschäftsführer 4166 6149

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