Die Huber-GmbH hat ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer eine betriebliche Altersversorgung zugesagt, die den Kriterien des § 6a EStG entsprechen. Nach dem versicherungsmathematischen Gutachten, das auf der Grundlage des § 6a EStG ermittelt worden ist, ergibt sich zum 31.12.03 eine Verpflichtung von 62.000 EUR.

Buchungsvorschlag:

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
4166/6149 Aufwendungen für Altersversorgung für Gesellschafter-Geschäftsführer 62.000 0952/3005 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen gegenüber Gesellschaftern oder nahestehenden Personen (10 % Beteiligung am Kapital) 62.000

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