Wer sich auf seine Geschäftsführung mit Ressortaufteilung gut vorbereiten will, sollte mit seinen Mit-Geschäftsführern unbedingt eine Geschäftsordnung beschließen. Sie hilft mit Sicherheit, Streitigkeiten schon im Vorfeld zu vermeiden.

Checkliste: Diese Punkte sollten Sie klar regeln

  • Grundlegendes Prinzip: Geschäftsführung steht den Geschäftsführern nur gemeinschaftlich zu

    (Prinzip der Gesamtgeschäftsführung)

  • Aufteilung der Zuständigkeit der einzelnen Geschäftsführer

    • nach Sparten oder
    • nach Niederlassungen oder
    • ressortbezogene Verteilung
  • Aufgliederung in Geschäftsbereiche:

    • Organisation und Verwaltung,
    • Einkauf/Verkauf/Finanzwesen,
    • Produktion und Technik,
    • Forschung und Entwicklung
  • Die Aufteilung der Geschäftsbereiche kann jederzeit geändert werden

    Voraussetzung: Beschluss der Gesellschafterversammlung

  • Informationspflicht des einzelnen Geschäftsführers

    • laufende Unterrichtung über Maßnahmen und Geschäfte in allen Bereichen
    • gegenseitige Unterrichtung der einzelnen Geschäftsführer
  • Beschlussfassung innerhalb des Geschäftsführergremiums

    einstimmige Entscheidung sämtlicher Geschäftsführer über:

    • Geschäftsführungsmaßnahmen, die übergreifend sind
    • Geschäftsführungsmaßnahmen, die der vorherigen Zustimmung durch die Gesellschafterversammlung bedürfen
    • Aufstellung des Jahresabschlusses (Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung)
    • Geschäftsführungsmaßnahmen, für die die Entscheidung der gesamten Geschäftsführung beantragt wird
  • Geschäftsführerversammlung

    • Mindestanzahl von Versammlungen festlegen, z. B. mindestens 1-mal im Monat
    • Teilnahme anderer Personen bei den Versammlungen: Gesellschafter, Abteilungsleiter, Betriebsratsmitglieder u. a.
    • Ladung zu der Versammlung: Ladungsfrist, Form, Inhalt
    • Wahl eines Vorsitzenden des Gremiums
    • Festlegung der Beschlussfassung
    • Einstimmigkeits-/Mehrheitsbeschluss
  • Wichtig: Schriftliche Niederlegung der Geschäftsordnung zwecks Klarstellung für den Haftungsfall

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Steuer Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge