Wer sich auf seine Geschäftsführung mit Ressortaufteilung gut vorbereiten will, sollte mit seinen Mit-Geschäftsführern unbedingt eine Geschäftsordnung beschließen. Sie hilft mit Sicherheit, Streitigkeiten schon im Vorfeld zu vermeiden.
Checkliste: Diese Punkte sollten Sie klar regeln
Grundlegendes Prinzip: Geschäftsführung steht den Geschäftsführern nur gemeinschaftlich zu
(Prinzip der Gesamtgeschäftsführung)
Aufteilung der Zuständigkeit der einzelnen Geschäftsführer
- nach Sparten oder
- nach Niederlassungen oder
- ressortbezogene Verteilung
Aufgliederung in Geschäftsbereiche:
- Organisation und Verwaltung,
- Einkauf/Verkauf/Finanzwesen,
- Produktion und Technik,
- Forschung und Entwicklung
Die Aufteilung der Geschäftsbereiche kann jederzeit geändert werden
Voraussetzung: Beschluss der Gesellschafterversammlung
Informationspflicht des einzelnen Geschäftsführers
- laufende Unterrichtung über Maßnahmen und Geschäfte in allen Bereichen
- gegenseitige Unterrichtung der einzelnen Geschäftsführer
Beschlussfassung innerhalb des Geschäftsführergremiums
einstimmige Entscheidung sämtlicher Geschäftsführer über:
- Geschäftsführungsmaßnahmen, die übergreifend sind
- Geschäftsführungsmaßnahmen, die der vorherigen Zustimmung durch die Gesellschafterversammlung bedürfen
- Aufstellung des Jahresabschlusses (Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung)
- Geschäftsführungsmaßnahmen, für die die Entscheidung der gesamten Geschäftsführung beantragt wird
Geschäftsführerversammlung
- Mindestanzahl von Versammlungen festlegen, z. B. mindestens 1-mal im Monat
- Teilnahme anderer Personen bei den Versammlungen: Gesellschafter, Abteilungsleiter, Betriebsratsmitglieder u. a.
- Ladung zu der Versammlung: Ladungsfrist, Form, Inhalt
- Wahl eines Vorsitzenden des Gremiums
- Festlegung der Beschlussfassung
- Einstimmigkeits-/Mehrheitsbeschluss
- Wichtig: Schriftliche Niederlegung der Geschäftsordnung zwecks Klarstellung für den Haftungsfall
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