Ist aber die Reise (Sprachkurs im Ausland) beruflich und privat veranlasst, sind die Kosten aufzuteilen.[1] Steuerlich abziehbar ist nur der beruflich veranlasste Teil der Reisekosten. Die Aufteilung ist grundsätzlich nach dem Verhältnis der beruflichen und privaten Zeitanteile vorzunehmen. Das ist jedoch nicht möglich, wenn der private touristische Aspekt und der Sprachkurs nicht zeitlich nacheinander, sondern parallel nebeneinander stattfinden. D. h. der Aufenthalt im Ausland, z. B. in Südafrika, beinhaltet auch während der Zeit private Aspekte, in der der Teilnehmer den Sprachkurs besucht.

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