Sprachkurse im Ausland wurden in der Vergangenheit steuerlich anerkannt, wenn sie im Inland oder in einem Mitgliedstaat der EU stattgefunden haben. Das Erlernen einer Sprache in dem Land, in dem diese gesprochen wird, ist regelmäßig effizienter. Das ist der Grund, warum der BFH entschieden hat, dass es keine Rolle spielt, in welchem Land der Sprachkurs stattfindet.[1] Bei der Wahl des Landes können allerdings – im Gegensatz zu einem Inlandssprachkurs – touristische Aspekte eine Rolle spielen. Touristische Aspekte gehören zur privaten Lebensführung.

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