Die Steuerberechnung ermöglicht die Ermittlung der voraussichtlichen Gesamtsteuerbelastung auf Basis des BWA-Forecasts sowie auf Basis einer alternativen Situation. Mit der Berechnung der alternativen Situation können beispielsweise die Steuereffekte aus der Abschreibung geplanter Investitionen, aus der Vornahme einer Ansparabschreibung oder einer Gewinnausschüttung/-thesaurierung verdeutlicht werden.

7.1 Erfassung der voraussichtlichen Einkünfte

Zunächst werden die Einkünfte aus Gewerbebetrieb vor Gewerbesteuer - da die Gewerbesteuer erst anschließend ermittelt wird - automatisch aus dem BWA-Forecast übernommen. Als Betriebsausgabe bereits berücksichtigte Gewerbesteuervorauszahlungen bzw. Einstellungen in die Gewerbesteuerrückstellung sind somit wieder hinzuzurechnen (vgl. vorletzte Zeile der BWA-Datenerfassung). Gewerbesteuerliche Modifikationen, also der Saldo aus Hinzurechnungen (§ 8 GewStG) und Kürzungen (§ 9 GewStG), sowie der anzuwendende Hebesatz sind anschließend einzugeben. Ab dem Tarif 2008 ist für die Ermittlung des Saldos aus gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen/Kürzungen eine Berechnung hinterlegt.

7.2 Alternative Steuergestaltung erfassen

In der Eingabemaske "Erfassung Steuerdaten" haben Sie die Möglichkeit die Daten für eine alternative Steuergestaltung zu erfassen. Klicken Sie auf "Planungsalternative erfassen" und es werden Zusatzfelder angezeigt, in der Sie die alternativen Plandaten eintragen können. Die Ergebniswerte werden in der Ansicht "Steuerberechnung" automatisch den ursprünglichen Planzahlen gegenüber gestellt.

7.3 Steuervorauszahlungen erfassen

Die Erfassung der festgesetzten (!) Steuervorauszahlungen ist notwenig, um die voraussichtlichen Steuernachzahlungen bzw. -erstattungen zu ermitteln, sowie die automatische Berechnung des Herabsetzungspotenzials und eine automatische Generierung eines Herabsetzungsantrags zu ermöglichen.

7.4 Steuerliche Verlustvorträge erfassen

In der Eingabemaske "Erfassung Steuerdaten" haben Sie die Möglichkeit steuerliche Verlustvorträge zu erfassen. Die Mindestbesteuerung nach § 10d Abs. 2 EStG wird dabei automatisch berücksichtigt.

7.5 Steuerdaten des Gesellschafters erfassen

Des Weiteren können die Steuerdaten des bzw. eines Gesellschafters sowie die Höhe seiner Beteiligung erfasst werden. Mithin kann im Rahmen der Planung eine steueroptimiertes Gesellschafter-Geschäftsführer-Gehalt oder eine steueroptimierte Dividende ermittelt werden.

Die Eingaben der Einkunftsarten erfolgen teilweise in Höhe der Einkünfte (Nettogröße nach Abzug der Betriebsausgaben, Werbungskosten) und teilweise in Höhe der Einnahme (Bruttogröße vor Werbungskosten). Die getrennte Erfassung dient der korrekten Berücksichtigung von Frei- und Werbungskostenpauschbeträgen. Letzteres betrifft lediglich die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit und - bis 2008 - Kapitalvermögen.

Werden lediglich Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit erfasst, so wird der Arbeitnehmerpauschbetrag (§ 9a S. 1 Nr. 1 EStG) automatisch einmal abgezogen. Werden höhere Werbungskosten erfasst, so kommen diese zum Abzug. Da bei Zusammenveranlagung die Einkünfte von Ehepaaren in einer Spalte zu erfassen sind, ist hier eine Besonderheit zu beachten: Erzielen beide Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit und betragen die Werbungskosten beider Ehepartner jeweils weniger als die pauschal abzuziehenden Werbungskosten, so ist der doppelte Pauschbetrag (z. B. in 2006: 2 x EUR 920) als Werbungskosten zu erfassen.

Des Weiteren sind bis 2008 bei Kapitaleinkünften Werbungskosten gesondert zu erfassen. Zudem erfolgt eine Differenzierung in Dividenden- und Zinseinkünfte, da erstere nur zur Hälfte besteuert werden und die damit im Zusammenhang stehenden Werbungskosten auch lediglich zur Hälfte abzugsfähig sind. Der Sparerfreibetrag (§ 20 Abs. 4 EStG) sowie der Werbungskostenpauschbetrag (§ 9a S. 1 Nr. 2 EStG) werden automatisch berücksichtigt; im Fall der Zusammenveranlagung erfolgt automatisch eine Verdoppelung, da diese nicht von der tatsächlichen Einkünfteerzielung eines Ehegatten abhängig ist.

Ab dem Jahr 2009 können dem Abgeltungstarif unterliegende Kapitaleinnahmen (ohne Abzug von Werbungskosten) sowie dem Normaltarif unterliegende Kapitaleinkünfte (unter Berücksichtigung von Werbungskosten) gesondert erfasst werden. Das Programm führt eine automatische Günstigerprüfung zwischen Abgeltungs- und Normaltarif durch. Weiterhin können dem Teileinkünfteverfahren unterliegende Einkünfte (Option zur Regelbesteuerung bei einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft (§ 32d Abs. 1 S. 1 Nr. 3 EStG) oder bei in einem Betriebsvermögen gehaltenen Beteiligungen kommt das Teileinkünfteverfahren zur Anwendung) gesondert erfasst werden. 40 % der Einnahmen sind steuerfrei, 60 % der damit im Zusammenhang stehenden Ausgaben sind abzugsfähig. Es sind hier 100 % der Einnahmen abzüglich 100 % der Werbungskosten zu erfassen.

Die übrigen Einkünfte sind als Nettowerte zu erfassen. Der Werbungskostenpauschbetrag in Höhe von EUR 102 bei einigen den sonstigen Einkünften zuzurechnenden Einnahmen (§ 9a S. 1 Nr. 3 EStG) ist aufgrund seiner geringen Bedeutung manuell zu berücksichtigen.

Im letzten Eingabefeld "Abzugsbeträge (Sonderausgaben etc.)" sind die abziehb...

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