1 Pflichtzuschuss des Arbeitgebers wegen SV-Ersparnis

1.1 Arbeitgeberzuschuss von 15 %

 

Sachverhalt

Ein Arbeitnehmer hat ein Gehalt von 3.500 EUR, Steuerklasse IV, kinderlos, keine Kirchensteuer, 0,9 % KV-Zusatzbeitrag. Ab Januar 2017 wurde eine Entgeltumwandlung von 250 EUR in eine Direktversicherung vereinbart.

Wie ist der verpflichtende Arbeitgeberzuschuss zu berechnen?

Ergebnis:

Seit 1.1.2022 muss der Arbeitgeber auch bei Zusagen, die vor dem 1.1.2019 erteilt wurden, 15 % des umgewandelten Entgelts zusätzlich als Arbeitgeberzuschuss an die Direktversicherung weiterleiten, soweit er durch die Entgeltumwandlung in mindestens gleicher Höhe SV-Beiträge einspart.

Die Direktversicherungsbeiträge sind bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung (West) steuerfrei und bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze sozialversicherungsfrei. Der steuerfreie jährliche Höchstbetrag 2024 liegt damit bei 7.248 EUR (8 % von 90.600 EUR) – monatlich 604 EUR, beitragsfrei bleiben höchstens 3.624 EUR (4 % von 90.600 EUR) – monatlich 302 EUR.

 
Arbeitgeberersparnis    
Beiträge bei 3.500,00 EUR 3.250,00 EUR
Krankenversicherung (7,3 % + 0,45 %) 271,25 EUR 251,88 EUR
Rentenversicherung (9,3 %) 325,50 EUR 302,25 EUR
Arbeitslosenversicherung (1,3 %) 45,50 EUR 42,25 EUR
Pflegeversicherung (1,7 %) 59,50 EUR 55,25 EUR
Beiträge gesamt 701,75 EUR 651,63 EUR
Arbeitgeberersparnis (20,05 % von 250 EUR)   50,12 EUR

Er muss sich zudem mit dem Arbeitnehmer und dem Versicherungsunternehmen verständigen, ob der Zuschuss zusätzlich zu den 250 EUR gezahlt wird, entweder in den bestehenden oder in einen neuen Versicherungsvertrag oder ob der Zuschuss aus den 250 EUR herausgerechnet wird (Insich-Berechnung).

Variante 1

Der Versicherungsbetrag erhöht sich um den Arbeitgeberzuschuss. Der Arbeitgeberzuschuss beträgt 250 EUR x 15 % = 37,50 EUR. Der gesamte Beitrag an die Direktversicherung beträgt 250 EUR + 37,50 EUR = 287,50 EUR. Diese sind im Jahr 2024 in voller Höhe steuer- und beitragsfrei.

Variante 2

Wie Variante 1, nur dass der Arbeitgeberzuschuss in einen neu abgeschlossenen Vertrag eingezahlt wird.

Variante 3

Der Gesamtbeitrag, der an die Direktversicherung abgeführt wird, bleibt gleich. Die Entgeltumwandlung reduziert sich um den Betrag des Arbeitgeberzuschusses. Es gibt 2 mögliche Rechenwege:

  1. 250 EUR : 115 % x 15 % = 32,61 EUR Arbeitgeberzuschuss; 250 EUR – 32,61 EUR = 217,39 EUR Entgeltumwandlung
  2. 250 EUR x 15 % = 37,50 EUR Arbeitgeberzuschuss; 250 EUR – 37,50 EUR = 212,50 EUR Entgeltumwandlung

Die SV-Ersparnis ist in allen 3 Varianten höher als der Zuschuss i. H. v. 15 %. Somit ist dieser vom Arbeitgeber in voller Höhe zu zahlen.

1.2 Arbeitgeberzuschuss von 10,6 %

 

Sachverhalt

Ein Arbeitnehmer hat ein Gehalt von 5.600 EUR, Steuerklasse IV, kinderlos, keine Kirchensteuer, 1,5 % KV-Zusatzbeitrag. Ab Juli 2024 wird eine Entgeltumwandlung in eine Direktversicherung vereinbart. Eingezahlt werden soll der höchstmögliche steuer- und sozialversicherungsfreie Beitrag i. H. v. 302 EUR monatlich.

Wie ist der verpflichtende Arbeitgeberzuschuss zu berechnen?

Ergebnis

Der Arbeitgeber ist seit 2022 bei allen Entgeltumwandlungen verpflichtet, 15 % des umgewandelten Entgelts zusätzlich als Arbeitgeberzuschuss zu leisten, soweit er durch die Entgeltumwandlung SV-Beiträge einspart. Spart er durch die Entgeltumwandlung weniger als 15 % ein, muss er auch nur diese Ersparnis weiterleiten.

In diesem Fall sind das 10,6 % (9,3 % Rentenversicherung und 1,3 % Arbeitslosenversicherung), da die Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung bereits überschritten ist. Es ergibt sich aufgrund der Spitzabrechnung und der vereinbarten Insich-Berechnung folgender Arbeitgeberzuschuss:

302 EUR : 110,6 % x 10,6 % = 28,94 EUR Arbeitgeberzuschuss; 302 EUR – 28,94 EUR = 273,06 EUR Umwandlungsbetrag.

 
Arbeitgeberersparnis
Beiträge bei 5.600,00 EUR 5.326,94 EUR
Krankenversicherung (7,3 % + 0,75 %) von 5.175 EUR 416,59 EUR 416,59 EUR
Rentenversicherung (9,3 %) 520,80 EUR 495,41 EUR
Arbeitslosenversicherung (1,3 %) 72,80 EUR 69,25 EUR
Pflegeversicherung (1,7 %) von 5.175 EUR 87,98 EUR 87,98 EUR
Beiträge gesamt 1.098,17 EUR 1.069,23 EUR
Arbeitgeberersparnis (10,6 % von 273,06 EUR)   28,94 EUR

1.3 Arbeitgeberzuschuss unter 10,6 %

 

Sachverhalt

Eine Arbeitnehmerin (Rechtskreis West) hat ein Gehalt von 7.650 EUR, Steuerklasse IV, 1,0 Kinderfreibeträge, keine Kirchensteuer, 1,5 % KV-Zusatzbeitrag. Ab Juli 2024 wird eine Entgeltumwandlung in eine Direktversicherung vereinbart. Die Arbeitnehmerin möchte 200 EUR von ihrem laufenden Entgelt umwandeln. Der Arbeitgeberzuschuss wird zusätzlich in die Direktversicherung gezahlt.

Wie ist der Arbeitgeberzuschuss zu berechnen?

Ergebnis

Der Arbeitgeber ist seit 1.1.2022 bei allen vereinbarten Entgeltumwandlungen verpflichtet, 15 % des umgewandelten Entgelts zusätzlich als Arbeitgeberzuschuss zu leisten, soweit er durch die Entgeltumwandlung SV-Beiträge in mindestens dieser Höhe einspart. Spart er durch die Entgeltumwandlung weniger als 15 % ein, muss er auch nur diese Ersparnis weiterleiten. In diesem Fall errechnet sich die SV-Ersparnis für den Arbeitgeber wie folgt:

 
Arbeitgeberersparnis
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