Mit dem Mandanteninformationsservice halten Sie Ihre Mandanten über wichtige Änderungen im Steuerrecht und weiteren Rechtsgebieten ganz bequem auf dem Laufenden. Die Mandanteninformationen können Sie entweder im geschützten Mandantenbereich auf der Kanzleihomepage veröffentlichen oder in Papierform in Ihrer Kanzlei auslegen und an Ihre Mandanten versenden. Neben dem Service-Gedanken erfüllen Sie somit auch Ihre Informationspflicht als Berater gegenüber Ihren Mandanten.

Egal ob monatlich umfassend oder anlassbezogen nach ausgewählten Kategorien, der Mandanteninformationsservice versetzt Sie in die Lage, Ihre Mandanten gezielt und individuell anzusprechen und Beratungsbedarf aufzuzeigen – ohne selbst großen Aufwand betreiben zu müssen. Sie können einfach die vorgefertigten Briefe in das Textverarbeitungsprogramm übernehmen und versenden oder nach eigenem Wunsch bearbeiten (z. B. ein Kanzleilogo einfügen, einzelne Meldungen entnehmen oder anfügen) und dann an Ihre Mandanten weiterreichen. Rechtsquellen und weiterführende Hinweise lesen Sie in der zu den Meldungen angefügten Zusatzinformationen für Berater– so sind Sie selbst ebenfalls bestens über die aktuellen Entwicklungen informiert.

Für die Vorbereitung eines Mandantengesprächs, z. B. bei einer Erstberatung, verwenden Sie einen der über 50 Erstberatungsbriefe, die typische Themen aus der steuerlichen Beratung (z. B. Arbeitszimmer, Verträge zwischen nahen Angehörigen, Dienstwagen) kompakt darstellen und Beratungsbedarf aufzeigen. Sie wenden sich in der Ansprache direkt an Ihre Mandanten, kurze Checklisten machen es dem Mandanten einfach, seinen speziellen Fall zu prüfen oder an alle benötigten Unterlagen für das Beratungsgespräch mit Ihnen zu denken.

 
Hinweis

Weitergabe der Mandanteninformationen

Die Weitergabe der Mandanteninformationen, z. B. per E-Mail oder als Brief, an Ihre Mandanten ist zulässig, die Weitergabe an Dritte außerhalb Ihrer Mandantschaft ist hingegen nicht zulässig. Ebenso zulässig ist die Veröffentlichung, z. B. als HTML-Dokument oder als PDF-Datei, im geschützten Bereich des Internetauftritts Ihrer Kanzlei. Aus urheberrechtlichen Gründen ist eine Veröffentlichung z. B. in sozialen Netzwerken oder auf Internet-Homepages im öffentlich zugänglichen Bereich nicht gestattet. Hier können Sie unsere RSS-Feeds unter www.haufe.de/steuern kostenlos mit Überschrift, Vorspann und Link auf den Originaltext integrieren.

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