Zusammenfassung

 
Überblick

Die Lkw-Maut gilt bundesweit. Zunächst nur für die Benutzung von Autobahnen fällig, wird die Maut seit Juli 2018 auch für die Nutzung aller Bundesstraßen erhoben. Dieser Beitrag informiert darüber, wie die unterschiedlichen damit zusammenhängenden Kosten beurteilt, gebucht und steuerlich verwertet werden.

 

1 Maut ist eine öffentlich-rechtliche Abgabe und damit als Betriebsausgabe abziehbar

Die Lkw-Maut wurde bis Ende 2023 nach zulässigem Gesamtgewicht, Achszahl und Schadstoffklasse berechnet und betrug zwischen 9,8 ct/km und 35,4 ct/km.

Ab Ende des Jahres 2023 traten und treten mehrere Änderungen im Bereich der Lkw-Maut in Kraft. Hintergrund der Änderungen ist die Umsetzung der geänderten Eurovignetten-Richtlinie.

Die beiden gravierendsten Änderungen sind

  • das neue Tarifmerkmal "CO2-Emissionsklasse" (seit 1.12.2023) und
  • die grundsätzliche Mautpflicht bereits für Fahrzeuge ab einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen (ab 1.7.2024).

Die Mautkomponente "CO2-Emissionsklasse" wurde für die Kosten verkehrsbedingter CO2-Emissionen eingeführt und beträgt 200 EUR pro Tonne CO2. Mit dem Einbezug des CO2-Ausstoßes in die Mautberechnung soll die Erreichung der Klimaschutzziele gefördert werden.

Nach den Änderungen setzen sich die Mautsätze aus 4 Komponenten zusammen:

  1. Kosten der Infrastruktur (abhängig von der technisch zulässigen Gesamtmasse)
  2. Kosten der Luftverschmutzung (abhängig von der Schadstoffklasse, der technisch zulässigen Gesamtmasse und der Achsanzahl)
  3. Kosten der Lärmbelästigung (abhängig von der technisch zulässigen Gesamtmasse und der Achsanzahl)
  4. Kosten des CO2-Ausstoßes (abhängig von der CO2-Emissionsklasse, der Schadstoffklasse, der technisch zulässigen Gesamtmasse und der Achsanzahl).

Die Lkw-Maut beträgt nach den Änderungen nun zwischen 17,8 ct/km und 51,6 ct/km. Es kam durch die Änderungen also zu einer signifikanten Erhöhung der Maut.

Weiterhin wurde nun eine Zweckbindung der Mauteinnahmen geregelt. Die Mauteinnahmen sind zweckgebunden für die Verbesserung der Bundesfernstraßeninfrastruktur sowie Maßnahmen im Mobilitätsbereich (Schwerpunkt Bundesschienenwege) zu verwenden.

Von der Mautpflicht für Fahrzeuge ab einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen sind Handwerkerfahrzeuge bis 7,5 Tonnen technisch zulässige Gesamtmasse ausgenommen.

Die Maut ist eine öffentlich-rechtliche Abgabe und als Betriebsausgabe abzugsfähig.

1.1 Laufende Buchung der Maut

Zweckmäßigerweise sollte die Maut auf einem separaten Kfz-Kosten-Konto "Lkw-Maut" oder "Mautgebühren" gebucht werden. Beim Abschluss in die Gewinn- und Verlustrechnung kann der Saldo entweder unter der Position "Kfz-Kosten" oder unter "Beiträge und Gebühren" ausgewiesen werden.

1.2 Zahlungsweisen

1.2.1 LogPay-Verfahren / Tankkartenverfahren / Kreditkarte

Hier wird die Maut entweder am Monatsende oder sofort vom Konto abgebucht. Die Habenbuchung erfolgt auf dem Konto "Bank".

 
So buchen Sie richtig

Buchung von 100 EUR Lkw-Maut

 

Konto

SKR 03 Soll
Kontenbezeichnung

Betrag

EUR

Konto

SKR 03 Haben
Kontenbezeichnung

Betrag

EUR
4560 Mautgebühren 100 1200 Bank 100
 

Konto

SKR 04 Soll
Kontenbezeichnung

Betrag

EUR

Konto

SKR 04 Haben
Kontenbezeichnung

Betrag

EUR
6580 Mautgebühren 100 1800 Bank 100

1.2.2 Barzahlungen am Terminal

Buchung wie oben; die Habenbuchung erfolgt jedoch auf dem Konto "Kasse".

 

Konto

SKR 03 Soll
Kontenbezeichnung

Betrag

EUR

Konto

SKR 03 Haben
Kontenbezeichnung

Betrag

EUR
4560 Mautgebühren 100 1000 Kasse 100
 

Konto

SKR 04 Soll
Kontenbezeichnung

Betrag

EUR

Konto

SKR 04 Haben
Kontenbezeichnung

Betrag

EUR
6580 Mautgebühren 100 1600 Kasse 100

1.2.3 Guthabenabrechnung bei Toll Collect

Hier führt der Mautpflichtige ein Guthabenkonto bei "Toll Collect", von welchem die Mautbeträge abgebucht werden.

 
So buchen Sie richtig

Vorauszahlungen an "Toll Collect"

Der Unternehmer zahlt 500 EUR auf das Guthabenkonto bei "Toll Collect" voraus:

 

Konto

SKR 03 Soll
Kontenbezeichnung

Betrag

EUR

Konto

SKR 03 Haben
Kontenbezeichnung

Betrag

EUR
1500 Sonstige Forderungen 500 1200 Bank 500
 

Konto

SKR 04 Soll
Kontenbezeichnung

Betrag

EUR

Konto

SKR 04 Haben
Kontenbezeichnung

Betrag

EUR
1301 Sonstige Forderungen 500 1800 Bank 500

Die tatsächlich angefallenen Mautgebühren i. H. v. z. B. 300 EUR werden dann bei Anfall im Haben beim Forderungskonto abgebucht:

 

Konto

SKR 03 Soll
Kontenbezeichnung

Betrag

EUR

Konto

SKR 03 Haben
Kontenbezeichnung

Betrag

EUR
4560 Mautgebühren 300 1500 Sonstige Forderungen 300
 

Konto

SKR 04 Soll
Kontenbezeichnung

Betrag

EUR

Konto

SKR 04 Haben
Kontenbezeichnung

Betrag

EUR
6580 Mautgebühren 300 1301 Sonstige Forderungen 300

2 Umsatzsteuer: Maut muss mit Umsatzsteuer weiterberechnet werden

Die Maut selbst unterliegt nicht der Umsatzsteuer. Damit kann der "mautpflichtige" Unternehmer keine Vorsteuer aus der Maut abziehen. Gleichwohl wird die Maut (ebenso wie die K...

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