Rn. 50
Stand: EL 48 – ET: 08/2001
Art 10 des Gesetzes brachte folgende Änderungen des EStG:
- | kein Sonderausgabenabzug mehr für vermögenswirksame Leistungen, für die eine Arbeitnehmersparzulage gewährt wird: § 10 Abs 2 u 5 EStG. |
- | Wegfall der Tarifermäßigung für Nebeneinkünfte aus wissenschaftlicher, künstlerischer oder schriftstellerischer Tätigkeit: § 34 Abs 4 EStG. |
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