Rn. 50

Stand: EL 48 – ET: 08/2001

Art 10 des Gesetzes brachte folgende Änderungen des EStG:

- kein Sonderausgabenabzug mehr für vermögenswirksame Leistungen, für die eine Arbeitnehmersparzulage gewährt wird: § 10 Abs 2 u 5 EStG.
- Wegfall der Tarifermäßigung für Nebeneinkünfte aus wissenschaftlicher, künstlerischer oder schriftstellerischer Tätigkeit: § 34 Abs 4 EStG.

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