Rn. 177

Stand: EL 77 – ET: 12/2007

Historie

Hierzu auch s Thiel ua, FR 2007, 729.

Mit Beschluss v 02.07.2006 hatte sich die große Koalition auf Eckpunkte einer Unternehmenssteuerreform verständigt.

Am 05.02.2007 wurde der Referentenentwurf vorgestellt, der weit über diese Eckpunkte hinausging.

Mit Kabinettsbeschluss v 14.03.2007 wurde das Gesetzgebungsverfahren in die Wege geleitet, wobei durch den Finanzausschuss empfohlene Änderungen berücksichtigt wurden (Zinsschranke stellt auf EBITDA statt EBIT ab; GWG 150 EUR statt 100 EUR Investitionsabzugsbetrag bei einem BV von bis zu 235 TEUR statt 210 TEUR; Aktienkursverluste nur verrechenbar mit Aktienkursgewinnen; bei Finanzinnovationen (insb Zertifikaten) sind nach dem 30.06.2009 erzielte Gewinne bei Anschaffung nach dem 14.03.2007 stpfl; nochmalige Verschärfung der Mantelkaufregelung im neuen § 8c KStG für Anteilserwerber mit gleichgerichteten Interessen; von den gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen wurden Skonti u Boni ausgenommen; die gewerbesteuerliche Schachtelbeteiligungsgrenze wurde von 10 % auf 15 % angehoben; die GWG-Grenze beim InvZulG bleibt bei 410 EUR für beschr StPfl iSd § 2 KStG beträgt der Abzugsteuersatz nur 15 % statt 20 % bzw 25 %).

Am 25.05.2007 wurde das Gesetz, das am 01.01.2008 in Kraft tritt, vom Bundestag verabschiedet.

Der Finanzausschuss des Bundestages hat am 21.06.2007 die Zustimmung zum Gesetz empfohlen, das vom Bundesrat am 06.07.2007 verabschiedet wurde.

Kernpunkte der Steuerreform sind neben

- der Absenkung der Tarifbelastung für Betriebsteuern bei KapGes auf unter 30 % und
-

der Einführung einer Abgeltungssteuer auf private KapErtr von 25 % unter Aufgabe des Systems der synthetischen ESt und Einführung eines dualen ESt-Systems (Schedulensteuer):

- die künftige Nichtabzugsfähigkeit der GewSt bei sich selbst (Ausgleich s § 35 EStG)
- die Abschaffung der degressiven AfA
- die Einführung einer Zinsschranke, die zunächst § 8a KStG geltender Fassung ablösen sollte, die aber weiter gilt und gänzlich umgestaltet wurde
- Einführung einer Option für eine Thesaurierungsrücklage bei PersGes, verbunden mit einer Sonderniedrigbesteuerung von 28,5 % ESt und Nachsteuer bei späterer Gewinnentnahme
- Umstellung der Ansparabschreibung von einer gewinnmindernden Rücklage auf einen außerbilanziell gewinnmindernd abzugsfähigen Investitionsabzugsbetrag (alles im Einzelnen s nachstehend einschließlich krit Anm u ersten Gestaltungsvorschlägen).

Die Unternehmensteuerreform lässt sich mE systematisierend in drei Teilbereiche gliedern:

- Teil I: Entlastung bei den Betriebsteuern durch Senkung des KSt-Satzes auf 15 % und der GewSt auf rd 14 % in Abhängigkeit v kommunalen Hebesatz (3,5 % Messzahl ergeben bei 400 % Modell-Hebesatz 14 %), so dass zusammen mit dem SolZ knapp unter 30 % (29,825 %) Gesamtsteuerbelastung bei Körperschaften entsteht. Zum Ausgleich Optionsmodell zur Thesaurierungsrücklage bei PersGes. Damit soll verhindert werden, dass Investitionen und Gewinne in Niedrigsteuerländer verschoben werden. Allerdings steht dem bei transparent besteuerten PersGes (ohne Berücksichtigung einer evtl Thesaurierungsrücklage, s nachfolgend) eine Tariferhöhung gegenüber, da ab 2008 die 45 %ige Reichensteuer auch für betriebliche Einkünfte gilt.
- Teil II: Einführung einer Abgeltungssteuer iHv 25 % ab 2009 auf alle privaten (also nicht gewerblichen o §-17-Einkünfte, dort zukünftig sog Teileinkünfteverfahren mit 60 % statt Halbeinkünfteverfahren mit bisher 50 %) KapErtr (Zinsen, Dividenden u Veräußerungsgewinne), mit Wegfall der Spekulationssteuervorschriften für Wertpapiere in § 23 EStG. Dadurch soll die Kapitalflucht eingedämmt und die Besteuerung vereinfacht werden. Private bzw betriebliche Dividendeneinkünfte werden somit zukünftig unterschiedlich besteuert.
- Teil III: Einschränkung von Gestaltungsmöglichkeiten "zur Sicherung der deutschen Steuerbasis", also zur Gegenfinanzierung der Steuersatzsenkung (die große Koalition wollte die Steuerausfälle auf max 5 Milliarden EUR beschränken). Im Einzelnen ua: Wegfall der Abzugsfähigkeit der GewSt bei sich selbst mit zum Ausgleich erhöhter Anrechnungsfähigkeit auf die ESt; Einführung einer ertragsteuerlichen Zinsschranke, dh Beschränkung des Zinsabzugs (Zinssaldos) auf 30 % des EBITDA mit einer Freigrenze von 1 Mio EUR u einer Konzern-Escapeklausel; erweiterte Hinzurechnungen bei der GewSt (25 % der Summe von Mieten/Pachten, Renten, Gewinnanteile stiller Gesellschafter, 20 % der Leasingraten bei beweglichen WG, 75 % bei unbeweglichen WG mit einem Freibetrag von insgesamt 100 TEUR); Abschaffung der degressiven AfA; Wertpapierleihe: ab 2007 rückwirkend kein Abzug von Leihgebühr u Ausgleichszahlung mehr; Verschärfung der Mantelkaufregelung durch neuen § 8c KStG; Teileinkünfteverfahren für betriebliche Dividendeneinkünfte (60 %) statt Halbeinkünfteverfahren.

Der Vorstandsvorsitzende der DATEV, Kempf, hat auf der Bilanzpressekonferenz am 06.07.2007 erklärt, dass die nachfolgend dargestellten Maßnahmen die Unternehmen in zwei Lage...

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Steuer Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge