Rn. 140

Stand: EL 50 – ET: 02/2002

Durch Art 4a dieses G ist in § 40 Abs 2 S 1 EStG eine neue Nr 5 mit Wirkung ab 01.01.2000 – s § 52 Abs 52 EStG – eingefügt worden, wonach eine LSt-Pauschalierung mit dem Satz von 25 vH durchgeführt werden kann, wenn ArbN zusätzlich zum Arbeitslohn unentgeltlich oder verbilligt Computer nebst Zubehör übereignet werden; das gleiche gilt für Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Zugang zum Internet und für Zuschüsse über den geschuldeten Arbeitslohn hinaus zu Aufwendungen des ArbN für die Internet-Nutzung.

Im Ergebnis kann die Pauschalierung beachtliche Steuervorteile zur Folge haben. Die Vorschrift ist in Ergänzung zu § 3 Nr 45 EStG zu sehen, der ebenfalls mit Wirkung ab 2000 neu eingeführt wurde (G v 20.12.2000, BGBl I 2000, 1850) und die Vorteile des ArbN aus der privaten Nutzung von betrieblichen Personalcomputern und Telekommunikationsgeräten steuerfrei stellt.

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