Rn. 237

Stand: EL 161 – ET: 11/2022

Die Abzugsfähigkeit von Bewirtungsaufwendungen als WK wurde von der Rspr beispielsweise bejaht für:

Abgelehnt hat die Rspr:

Zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung durch das FG zurückverwiesen hat der BFH:

Ergänzend s § 12 Rn 164 "Bewirtung"" und "Feier" (Wienbergen).

 

Rn. 238–239

Stand: EL 161 – ET: 11/2022

vorläufig frei

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