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Stand: EL 146 – ET: 10/2020
Die Urlaubsrückstellung ist abstrakt das Produkt aus noch nicht genommenen Urlaubstagen (Resturlaub) und Arbeitskosten je Tag. In der Konkretisierung der Arbeitskosten je Tag unterscheiden sich Steuer- (BFH v 08.07.1992, BStBl II 1992, 910; BFH v 10.03.1993, BStBl II 1993, 446) und Handelsrecht (IDW v 16.04.1992, WPg 1992, 330). Im Handelsrecht ergibt sich vor allem aus folgenden Gründen ein höherer Tageskostensatz:
- Aperiodische Leistungen (zB Weihnachtsgeld) und Zuführungen zu Pensionsrückstellungen werden in die Jahresarbeitskosten einbezogen.
- In der Umrechnung auf Tageskosten werden die Jahresarbeitskosten nur durch die produktiven Tage dividiert, also zB die tariflichen Urlaubstage selbst und die sonstigen Ausfallzeiten (vor allem wegen Krankheit) nicht berücksichtigt.
Beispiel:
BFH | IDW | |
Gesamtanzahl Tage | 365 | 365 |
./. arbeitsfreie Tage | ./. 115 | ./. 115 |
./. Urlaubs-, Krankheitstage | ./. 25 | |
./. sonstige Ausfalltage | ./. 5 | |
250 | 220 | |
Resturlaub in Tagen | 10 | 10 |
Zu berücksichtigende Kostenbestandteile | EUR | EUR |
Bruttogehalt jährlich | 20 000 | 20 000 |
Tarifliches Weihnachtsgeld ua aperiodische Bestandteile | – | 1 000 |
Urlaubsgeld (soweit nicht im Ganzen bereits ausbezahlt) | 500 | 500 |
Zuführung Pensionsrückstellung | – | 100 |
ArbG-Anteil zur Sozialversicherung | 2 000 | 2 000 |
Berufsgenossenschaftsbeitrag jährlich | 500 | 500 |
Feststehende Gehaltssteigerung (Folgejahr) bzw erwartete (BilMoG) Gehaltssteigerung | 1 000 | |
Kostenbasis | 23 000 | 25 100 |
Kosten pro Tag | 92 | 114 |
Rückstellungsansatz für 10 Tage Resturlaub | 920 | 1 141 |
Für (kurzfristige) Gleitzeitguthaben gilt das vorstehende Berechnungsschema ebenfalls.
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