Rn. 1035

Stand: EL 146 – ET: 10/2020

Die Urlaubsrückstellung ist abstrakt das Produkt aus noch nicht genommenen Urlaubstagen (Resturlaub) und Arbeitskosten je Tag. In der Konkretisierung der Arbeitskosten je Tag unterscheiden sich Steuer- (BFH v 08.07.1992, BStBl II 1992, 910; BFH v 10.03.1993, BStBl II 1993, 446) und Handelsrecht (IDW v 16.04.1992, WPg 1992, 330). Im Handelsrecht ergibt sich vor allem aus folgenden Gründen ein höherer Tageskostensatz:

  • Aperiodische Leistungen (zB Weihnachtsgeld) und Zuführungen zu Pensionsrückstellungen werden in die Jahresarbeitskosten einbezogen.
  • In der Umrechnung auf Tageskosten werden die Jahresarbeitskosten nur durch die produktiven Tage dividiert, also zB die tariflichen Urlaubstage selbst und die sonstigen Ausfallzeiten (vor allem wegen Krankheit) nicht berücksichtigt.
 

Beispiel:

 
  BFH IDW
Gesamtanzahl Tage 365 365
./. arbeitsfreie Tage ./. 115 ./. 115
./. Urlaubs-, Krankheitstage   ./. 25
./. sonstige Ausfalltage   ./. 5
  250 220
Resturlaub in Tagen 10 10
     
Zu berücksichtigende Kostenbestandteile EUR EUR
Bruttogehalt jährlich 20 000 20 000
Tarifliches Weihnachtsgeld ua aperiodische Bestandteile 1 000
Urlaubsgeld (soweit nicht im Ganzen bereits ausbezahlt) 500 500
Zuführung Pensionsrückstellung 100
ArbG-Anteil zur Sozialversicherung 2 000 2 000
Berufsgenossenschaftsbeitrag jährlich 500 500
Feststehende Gehaltssteigerung (Folgejahr) bzw erwartete (BilMoG) Gehaltssteigerung   1 000
Kostenbasis 23 000 25 100
Kosten pro Tag 92 114
     
Rückstellungsansatz für 10 Tage Resturlaub 920 1 141

Für (kurzfristige) Gleitzeitguthaben gilt das vorstehende Berechnungsschema ebenfalls.

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