Rn. 36

Stand: EL 149 – ET: 02/2021

Der in die StB einzusetzende konkrete Wert ermittelt sich wenigstens für die WG der Aktivseite in einer Abfolge von Bewertungsschritten. Bei unterschiedlichen Begrifflichkeiten kann dabei durchaus eine sachliche Übereinstimmung mit der HB und auch den internationalen Standards festgestellt werden. Diese Bewertungsschritte sind im nachfolgenden Schema dargestellt, und zwar unter Berücksichtigung der Soll- und Haben-Buchungen für das AV nach § 268 Abs 2 HGB:

 
  Buchungsvorgang EStG HGB Buchungen im Anlagegitter
  Ausgangsgrößen (s Rn 145)     +
./. AK § 6 Abs 2 S 1 EStG § 253 Abs 1 S 1 HGB  
./. HK § 6 Abs 2 S 1 EStG § 253 Abs 1 S 1 HGB  
./. "der an deren Stelle tretende Wert" § 6 Abs 2 S 1 EStG    
  Abzugsposten     -
./. Absetzung für Abnutzung (Afa) § 7 EStG    
  planmäßige Abschreibung   § 253 Abs 3 S 1 bis 4 HGB  
./. erhöhte Absetzungen Bsp § 7h EStG § 253 S 5 HGB  
./. Sonderabschreibungen Bsp § 7g EStG § 253 S 5 HGB  
./. Abzüge nach § 6b EStG § 253 S 5 HGB  
./. ähnliche Abzüge Bsp Ersatzbeschaffungsrücklage §§ 253 S 5 HGB  
  Zwischensumme = "fortgeführte ­AK/HK" Wertaufholungshöchstbetrag = "fortgeführte ­AK/HK" Wertaufholungshöchstbetrag =
./. außerordentliche Abschreibungen AfaA (§ 7 Abs 1 S 7 EStG), Teilwertabschreibung (§ 6 Abs 1 Nr 1 S 2 EStG, § 6 Abs 1 Nr 2 S 2 EStG, außerplanmäßige Abschreibung § 253 Abs 2 S 5, Abs 3 S 1 u 2 HGB -
+ Wertaufholungs-zuschreibungen § 6 Abs 1 Nr 1 S 4 EStG, § 6 Abs 1 Nr 2 S 3 EStG § 253 Abs 5 S 1 HGB +
  Buchwert     =
 

Rn. 37

Stand: EL 149 – ET: 02/2021

Das vorstehende Schema ist insb auf das abnutzbare AV zugeschnitten. Für die übrigen Aktivwerte (Grund und Boden, Beteiligungen, UV) entfällt der Bereich der Absetzungen und Sonderabschreibungen. Für Verbindlichkeiten gilt es dem Grunde nach spiegelbildlich (§ 6 Abs 1 Nr 3 S 1 EStG), allerdings nur mit sehr beschränktem Inhalt (s Rn 576). AK bzw HK sind begrifflich auf originär begründete Forderungen nur mit Mühe auszurichten (s Rn 878).

 

Rn. 38–39

Stand: EL 149 – ET: 02/2021

vorläufig frei

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Steuer Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge