Geserich, Neues zur doppelten Haushaltsführung, NWB 2013, 1552;

Niermann, Die Neuregelung des steuerlichen Reisekostenrechts, DB 2013, 1015.

 

Rn. 1740

Stand: EL 168 – ET: 10/2023

Nachdem § 4 Abs 5 S 1 Nr 6a EStG aF durch das StÄndG 2003 (BGBl I 2003, 2645) mit Wirkung ab 2003 aufgehoben worden ist, hat der Gesetzgeber nunmehr die Vorschrift wieder mit Leben erfüllt. Soweit die Aufwendungen für eine aus beruflich veranlasster doppelter Haushaltsführung und für beruflich veranlasste Übernachtungskosten nach der Neuregelung in § 9 Abs 1 S 3 Nr 5, 5a EStG nicht abgezogen werden können, können Sie auch nicht als BA berücksichtigt werden. Die Vereinfachungen im Bereich des WK-Abzugs der ArbN ist dadurch in gleicher Weise für den Abzug von Mehraufwendungen für eine betrieblich veranlasste doppelte Haushaltsführung und für betrieblich veranlasste Übernachtungskosten als BA bei den Einkünften aus LuF, Gewerbebetrieb und selbstständiger Arbeit angewandt worden.

Die Änderungen beruhen auf dem Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts vom 20.02.2013 (BGBl I 2013, 285).

Ausführlich zur doppelten Haushaltsführung s § 9 Rn 660ff (Teller).

 

Rn. 1741–1749

Stand: EL 168 – ET: 10/2023

vorläufig frei

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Steuer Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge