Rn. 93
Stand: EL 139 – ET: 10/2019
Ein WG scheidet aus dem BV aus, wenn
- das einzelne WG o der Betrieb dem Unternehmer (Betriebsinhaber) persönlich nicht mehr zuzurechnen ist,
- das WG aus dem BV ausscheidet,
- die Unternehmenstätigkeit nicht mehr als betrieblich iSd §§ 13–18 EStG anzusehen ist.
Die wichtigsten Fälle des Ausscheidens aus dem BV sind in s Rn 52 aufgezählt.
Rn. 94
Stand: EL 139 – ET: 10/2019
Hinzu kommen Sondertatbestände:
- Übergang der betrieblichen (gewerblichen) Vermietung zur privaten bei Wegfall der tatbestandlichen Voraussetzung einer Betriebsaufspaltung (s § 15 Rn 400ff (Bitz)),
- Übergang der gewerblichen Tätigkeit zur "Liebhaberei" wegen Wegfalls der Gewinnerzielungsabsicht (s § 2 Rn 92ff (Handzik)).
Rn. 95–97
Stand: EL 139 – ET: 10/2019
vorläufig frei
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