Rn. 606

Stand: EL 121 – ET: 04/2017

Unbeweglich sind Grund und Boden einschließlich Gebäude und Außenanlagen, Hofbefestigungen und Ladeneinbauten. Anders dagegen die sog Betriebsvorrichtungen, auch wenn sie wesentliche Bestandteile des Gebäudes sind (s Rn 162). Bewegliche WG sind idR bewegliche Sachen iSd BGB, also zB Maschinen, Rohmaterialien, fertige Erzeugnisse. Die Unterscheidung zwischen beweglich und unbeweglich ist nicht möglich für immaterielle WG.

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