Rn. 1616

Stand: EL 168 – ET: 10/2023

Im Gegensatz zum Einnahmebegriff wird der Begriff BA gesetzlich bestimmt (§ 4 Abs 4 EStG). Diese Definition gilt nicht nur für die Einnahme-Überschussrechnung, sondern, wie die Vorschriften § 4 Abs 1 S 6 und § 5 Abs 6 EStG zeigen, auch für den Bestandsvergleich.

Neben der Bestimmung des Begriffs BA in § 4 Abs 4 EStG finden sich in den Vorschriften des § 3c Abs 1 und 2, § 4 Abs 4a, § 4 Abs 5 EStG Einschränkungen, wonach BA ganz oder teilweise vom Abzug wieder ausgeschlossen werden. Ergänzt wird § 4 Abs 5 EStG um bestimmte Aufzeichnungspflichten, die in § 4 Abs 7 EStG enthalten sind. § 4 Abs 6 EStG enthält einen gesetzlich bestimmten BA-Ausschluss.

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