Rn. 26

Stand: EL 159 – ET: 08/2022

Sie wurde von Bernhard Fuisting formuliert (Die preußischen direkten Steuern IV, 1902, 107ff). Sie bestimmt das Einkommen als "die Gesamtheit der Sachgüter, welche in einer bestimmten Periode (Jahr) dem Einzelnen als Erträge dauernder Quellen der Gütererzeugung zur Bestreitung der persönlichen Bedürfnisse für sich und für die auf den Bezug ihres Lebensunterhalts von ihm gesetzlich angewiesenen Personen (Familie) zur Verfügung stehen" (aaO, 110).

Fuisting nennt fünf Einkommensquellen: Geldkapital, Grundbesitz, Gewerbebetrieb, Arbeitstätigkeit und Hebungsrechte. Die Quellentheorie schränkt den Einkommensbegriff gegenüber der Reinvermögenszugangstheorie deutlich ein. Sie ist dieser zwar einerseits dadurch überlegen, dass sie mit dem Quellenbegriff ein einheitliches, wenn auch vages Kriterium für diese Einschränkungen angibt, während sich die Reinvermögenszugangstheorie nur ausgrenzen kann. Andererseits geht sie aber nach heute allgemein Meinung zu weit. Sie kann insbesondere einmalige Einnahmen idR nicht erfassen und wird auch der Bedeutung von Vermögenswertänderungen im betrieblichen Bereich nicht gerecht.

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