Rn. 58
Stand: EL 159 – ET: 08/2022
(1) | Der Grundsatz (= reines Glücksspiel) Spiel- und Wettgewinne, zB aus Lotterien (BFH X R 43/12, BStBl II 2016, 48), werden deswegen grds nicht von den 7 Einkunftsarten erfasst. Folgende Überlegungen stecken dahinter:
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(2) | Die Ausnahme (= Mischung aus Glücksspiel und Geschicklichkeitskomponente). |
Rn. 58a
Stand: EL 159 – ET: 08/2022
Allerdings gilt das nicht, wenn es nicht nur um eine Glückskomponente, sondern auch um eine Geschicklichkeitskomponente geht, der Glücksfaktor weitgehend relativiert wird und stattdessen der Geschicklichkeitsfaktor dominiert, zB bei den Pokervarianten"Texas Hold'em" oder "Limited Omaha", hier kann die Teilnahme an Turnierpokerspielen mit diesen Varianten eine gewerblich Tätigkeit sein (BFH X R 43/12, BStBl II 2016, 48; OFD NRW Kurzinformation ESt Nr 09/2017 v 18.01.2017, DB 2017, 339 mit weiteren Einzelheiten). Zu diesem Thema s auch Ebner, NWB 21/2016, 1584; Meier, FR 2016, 359).
Rn. 58b
Stand: EL 159 – ET: 08/2022
Zu Preisgeldern bei Fernsehshows s Rn 61 "Preisgeld". Zu Bitcoin-Mining als Glücksspiel s Farrugia-Weber/Dietsch, DStR 2022, 8
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