Rn. 362
Stand: EL 159 – ET: 08/2022
Das Einkommen des StPfl zerlegt § 2 Abs 7 EStG in jährliche Teilbeträge, die Steuer entsteht für jedes Kj neu (§ 36 Abs 1 EStG). Das EStG berücksichtigt aber auch periodenübergreifende Zusammenhänge.
Beispiele:
- Verlustabzug durch Verlustrücktrag ins vorangegangene Jahr und Verlustvortrag in spätere Jahre nach Maßgabe des § 10d EStG
- Zulassung steuerfreier Rücklagen nach § 6b EStG oder eines IAB (7g Abs 1–4, 7 EStG)
- ermäßigter Steuersatz für außerordentliche Einkünfte (§ 34 EStG).
Rn. 363
Stand: EL 159 – ET: 08/2022
Ferner sind periodenübergreifende Zusammenhänge auch zu berücksichtigen zB bei der Frage:
- ob ein privates Veräußerungsgeschäft vorliegt (§ 23 EStG; s dazu BMF v 05.10.2000, BStBl I 2000, 1383, geändert durch BMF v 07.02.2007, BStBl I 2007, 262 sowie Herzig/Lutterbach, DStR 1999, 521);
- ob gewerblicher Grundstückshandel oder lediglich private Vermögensverwaltung vorliegt (Bitz, s § 15 Rn 130 ff; BMF v 26.03.2004, BStBl I 2004, 434);
- ob Gewinnerzielungsabsicht bzw Überschusserzielungsabsicht vorliegt in Sonderfällen, etwa LuF (s Rn 104);
- des Wechsels der Gewinnermittlungsart (Nacke, s §§ 4, 5 Rn 2251ff).
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