Rn. 89

Stand: EL 153 – ET: 10/2021

 

Erwerbsaufwendungen (§§ 4 Abs 4, 9 EStG)

(ohne private Mitveranlassung)

= abzugsfähig

gemischte Aufwendungen

Aufteilungsgebot

wenn geeigneter Aufteilungsmaßstab vorhanden

betrieblich oder beruflich veranlasster Anteil

= abzugsfähig

_ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _

privat veranlasster Anteil

§ 12 Nr 1 S 1 EStG

= nicht abzugsfähig

gemischte Aufwendungen

Keine Aufteilung

mangels geeigneten

Aufteilungsmaßstabs

§ 12 Nr 1 S 2 EStG

= insgesamt nicht

abzugsfähig

nur privat veranlasste Aufwendungen

Einkommensverwendung jenseits des Familienexistenzminimums

§ 12 Nr 1 S 1 EStG

= nicht abzugsfähig

nur privat veranlasste Aufwendungen

soweit das Familienexistenzminimum betroffen ist

Berücksichtigung im/als

Grundfreibetrag (§ 32a Abs 1 S 2 Nr 1 EStG)

Familienleistungsausgleich (§ 32 Abs 6 EStG)

SA/ag Belastungen

§ 12 Nr 1 S 1 EStG

= nicht abzugsfähig

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