Laufen bei beschränkt StPfl Vergütungen über die GEMA, § 50a Abs 6 EStG iVm § 73f EStDV, dann fließen sie dem Künstler erst mit Auszahlung zu, BFH vom 27.06.1963, IV 111/59 U, BStBl III 1963, 534. Erbringt ein Verlag nicht rückzahlbare Zahlungen zum Zwecke der Vorfinanzierung erwarteter GEMA-Zahlungen an den Urheber, welche mit den Ausschüttungen der GEMA zu verrechnen sind, erfolgt ein Zufluss von BE, unabhängig davon, ob diese Zahlungen als vorzeitige Teilerfüllung einer Vergütungspflicht des Verlages anzusehen sind, BFH vom 02.08.2016, VIII R 4/14, BStBl II 2017, 310. Zu Zuschüssen zur Altersversorgung, die ein selbstständiger Journalist vom Autorenversorgungswerk der Verwertungsgesellschaft (VG) WORT erhält, BFH vom 15.02.1990, IV R 13/89, BStBl II 1990, 621.

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