• 2023

Recht des BZSt zum Erlass von Steuer-Verwaltungsakten / §§ 200 Abs. 1, 200a Abs. 1 S. 1 AO / §§ 5, 19 FVG

 

Fraglich ist, ob das BZSt gegenüber dem Stpfl. eigenständig Verwaltungsakte erlassen kann. Diese Frage stellt sich z.B. bei Bundesbetriebsprüfungen im Rahmen eines qualifizierten Mitwirkungsverlangens nach §§ 200 Abs. 1, 200a Abs. 1 S. 1 AO. Die Fragestellung dürfte zu bejahen sein. Zu folgern ist dies aus den Regelungen in §§ 5, 19 FVG und der entsprechenden Gesetzeshistorie.

(so Kern, Die Reichweite der Mitwirkung des Bundeszentralamtes für Steuern bei Betriebsprüfungen gemäß §§ 5, 19 FVG, DStR 2023, 2089)

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