Rz. 27

[Autor/Stand] Durch Antrag vom 20.4.2021 brachte die Fraktion der Freien Demokraten den Entwurf eines Hessischen Grundsteuergesetzes (reines Flächenmodell für die Grundsteuer B) in den Hessischen Landtag ein.[2] In der Sitzung vom 29.4.2021 beschloss das Plenum des Landtags den Gesetzesentwurf nach erster Lesung an den Haushaltsausschuss (HHA) zu überweisen.[3]

Im Anschluss an die obligatorische Regierungsanhörung beschloss die Hessische Landesregierung in der Kabinettsitzung vom 6.9.2021 den Gesetzesentwurf zu einer Hessischen Grundsteuer (Flächen-Faktor-Verfahren für die Grundsteuer B, Rz. 13 f. und modifizierte Grundsteuer C, Rz. 17 ff.) und legte den gebilligten und festgestellten Entwurf mit Schreiben vom 13.9.2021 dem Landtag zur Beschlussfassung vor.[4] Vor dem Landtag wurde der Gesetzesentwurf von dem Hessischen Minister der Finanzen vertreten.

Das Plenum des Landtags beschloss in der Sitzung vom 29.9.2021 nach Erster Lesung den Entwurf des HGrStG – zur Vorbereitung der zweiten Lesung – an den Haushaltsausschuss zu überweisen.[5]

Am 3.11.2021 fand im HHA die Durchführung einer öffentlich mündlichen Anhörung zu den Gesetzesentwürfen der Freien Demokraten und der Landesregierung statt.[6] In der Sitzung vom 1.12.2021 beriet der HHA die Gesetzesentwürfe und beschloss dem Plenum des Landtags für die zweite Lesung zu empfehlen, den Gesetzesentwurf der Landesregierung unverändert anzunehmen[7] und den Gesetzesentwurf der Fraktion der Freien Demokraten abzulehnen.[8]

Das Plenum des Landtags wies in der Sitzung vom 8.12.2021 nach Zweiter Lesung die Gesetzesentwürfe der Landesregierung und der FDP-Fraktion zur weiteren Vorbereitung an den HHA zurück.[9] Dieser wiederum empfahlt dem Plenum des Landtags den Gesetzesentwurf der Landesregierung – ohne Änderungen – in dritter Lesung anzunehmen und den Entwurf der Fraktion der Freien Demokraten abzulehnen.[10] Zuvor wurde ein Änderungsantrag[11] zur Ergänzung von § 6 HGrStG-E mehrheitlich abgelehnt.

In der Sitzung vom 14.12.2021 lehnte das Plenum des Landtags den Gesetzesentwurf der Fraktion der Freien Demokraten endgültig ab und nahm den Gesetzentwurf der Landesregierung nach Dritter Lesung an und hat mit der Mehrheit der Regierungsfraktion (CDU/Bündnis 90 Die Grünen) das HGrStG beschlossen.[12] Das am 15.12.2021 ausgefertigte Gesetz wurde am 23.12.2021 im GVBl. verkündet[13] und ist am 24.12.2021 in Kraft getreten (Rz. 445). Am 29.12.2021 wurde der Hinweis des Landes Hessen auf von Bundesrecht abweichendes Landesrecht im BGBl. Teil 1 veröffentlicht.[14]

 

Rz. 28

[Autor/Stand] Einstweilen frei.

[Autor/Stand] Autor: Schulze, Stand: 01.05.2022
[2] Gesetzesentwurf der Fraktion (FDP) v. 20.4.2021 – HGrStG –, LT-Drucks. 20/5538.
[3] Hess. Landtag, Plenarprotokoll 20/72 v. 29.4.2021, S. 5829 bis 5836.
[4] Gesetzesentwurf der Hess. Landesregierung v. 14.9.2021 – HGrStG –, LT-Drucks. 20/6379; mit Korrektur zu Drucks. 20/6379 vom 21.9.2021 (betreffend die Abbildung zu § 7 HGrStG-E).
[5] Hess. Landtag, Plenarprotokoll 20/83 v. 29.9.2021, S. 6657 bis 6668.
[6] Ausschussvorlage HHA 20/44 vom 27.10.2021 (eingegangene Stellungnahmen im Gesetzgebungsverfahren zu der öffentlichen mündlichen Verhandlung des Haushaltsausschusses).
[7] Beschlussempfehlung und Bericht (HHA) v. 1.12.2021 (zu LT-Drucks. 20/6379 Gesetzesentwurf der Landesregierung für HGrStG), LT-Drucks. 20/6872.
[8] Beschlussempfehlung und Bericht (HHA) v. 1.12.2021 (zu LT-Drucks. 20/5538 Gesetzesentwurf der FDP für ein HGrStG), LT-Drucks. 20/6871.
[9] Hess. Landtag, Beschlussprotokoll v. 8.12.2021 (90. Plenarsitzung), Nr. 23 und 24.
[10] Hess. Landtag, Beschlussprotokoll v. 8.12.2021 (37. Sitzung des HAA), Nr. 1, 2.
[11] Änderungsantrag der Fraktion "Die Linke" (zum Gesetzesentwurf der Landesregierung) v. 8.12.2021, LT-Drucks. 20/6931.
[12] Hess. Landtag, Beschlussprotokoll v. 14.12.2021 (92. Plenarsitzung), Nr. 104, 105; Hess. Landtag, Plenarprotokoll v. 14.12.2021 (92. Plenarsitzung), S. 7523 ff.
[13] Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen 2021 (Nr. 55), ausgegeben am 23.12.2021, S. 906 (HE GVBl. 2021, 906).
[14] Bundesgesetzblatt 2021 Teil 1 (Nr. 86), ausgebeben am 29.12.2021, S. 5263 (BGBl. I 2021, 5263).
[Autor/Stand] Autor: Schulze, Stand: 01.05.2022

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