Die abgabepflichtigen Unternehmen müssen die Abgabe am Jahresende zahlen. Deren Höhe richtet sich

  • nach der Summe der im abgelaufenen Jahr gezahlten Entgelte und
  • nach einem Prozentsatz der Künstlersozialabgabe, der jährlich neu festgesetzt wird.
 

Abgabesätze seit 2015 in %

2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024
5,2 5,2 4,8 4,2 4,2 4,2 4,2 4,2 5,0 5,0

Tab. 1: Künstlersozialabgabe Abgabesätze

 
Praxis-Beispiel

Berechnung der Künstlersozialabgabe

Unternehmer Hans Groß hat zu seinem Betriebsfest einen Sänger engagiert. Er zahlt ihm hierfür 4.500 EUR.

Folge:

Hans Groß muss folgende Künstlersozialabgabe zahlen:

Entgelt: 4.500 EUR × 5,0 % = 225 EUR

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