Die abgabepflichtigen Unternehmen müssen die Abgabe am Jahresende zahlen. Deren Höhe richtet sich
- nach der Summe der im abgelaufenen Jahr gezahlten Entgelte und
- nach einem Prozentsatz der Künstlersozialabgabe, der jährlich neu festgesetzt wird.
Abgabesätze seit 2015 in %
2015 | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
5,2 | 5,2 | 4,8 | 4,2 | 4,2 | 4,2 | 4,2 | 4,2 | 5,0 | 5,0 |
Tab. 1: Künstlersozialabgabe Abgabesätze
Berechnung der Künstlersozialabgabe
Unternehmer Hans Groß hat zu seinem Betriebsfest einen Sänger engagiert. Er zahlt ihm hierfür 4.500 EUR.
Folge:
Hans Groß muss folgende Künstlersozialabgabe zahlen:
Entgelt: 4.500 EUR × 5,0 % = 225 EUR
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