Kurzbeschreibung

Das Musterschreiben richtet sich an den Bauunternehmer, der mit den Anfangsarbeiten in Verzug ist. Der Auftraggeber setzt eine Nachfrist und droht die Kündigung an.

Nachfristsetzung mit Kündigungsandrohung

Anschrift Auftragnehmer  
   
   
   
   
  (Ort, Datum)
Bauvorhaben: __________________________________________________  
Bauvertrag vom _________________________  

Hier: Nachfristsetzung mit Kündigungsandrohung (Baubeginn)[1]

Sehr geehrte Damen und Herren,

sehr geehrte/r _________________________,

gemäß dem zwischen uns geschlossenen und im Betreff näher bezeichneten Bauvertrag hatten Sie am _______________ mit den vertraglich vereinbarten Leistungen zu beginnen. Entgegen dieser vertraglichen Verpflichtung haben Sie weder die Baustelle eingerichtet noch sonst irgendwelche Tätigkeiten verrichtet. Wir fordern Sie daher auf, bis spätestens zum _______________ die vertraglich vereinbarten Leistungen in Angriff zu nehmen. Wir weisen darauf hin, dass nach erfolglosem Fristablauf der Bauvertrag gekündigt werden wird, verbunden mit den in § 8 Abs. 3 VOB/B dargestellten Konsequenzen.

Mit freundlichen Grüßen

_________________________

(Unterschrift)

[1] Nach § 5 Abs. 1 VOB/B ist die Ausführung nach den vereinbarten Terminen (Vertragsfristen) zu beginnen, angemessen zu fördern und zu vollenden.

Sofern die Parteien keine Ausführungsfristen vereinbart haben, hat der Auftraggeber nach § 5 Abs. 2 Satz 1 VOB/B dem Auftragnehmer auf Verlangen Auskunft über den voraussichtlichen Beginn der Arbeiten zu erteilen. Bei fehlenden Vertragsfristen hat der Auftraggeber seinerseits das Recht, den Auftragnehmer aufzufordern, innerhalb von 12 Werktagen mit der Ausführung zu beginnen (§ 5 Abs. 2 Satz 2 VOB/B, "Beginnpflicht").

Nach § 5 Abs. 4 VOB/B kann der Auftraggeber bei nicht rechtzeitigem Beginn, nicht angemessener Förderung des Baufortschritts oder aber nicht rechtzeitiger Fertigstellung dem Auftragnehmer eine angemessene Frist zur Vertragserfüllung setzen und erklären, dass er ihm nach fruchtlosem Ablauf der Frist den Auftrag entziehe. Die Rechte des Auftraggebers nach der Kündigung regelt dann § 8 Abs. 3 VOB/B. Der Auftraggeber ist demzufolge berechtigt, den noch nicht vollendeten Teil der Leistung zulasten des Auftragnehmers durch einen Dritten ausführen zu lassen. Daneben bleiben seine Ansprüche auf Ersatz eines etwa entstehenden weiteren Schadens bestehen.

Zur Fortführung der Arbeiten kann der Auftraggeber Geräte, Gerüste, auf der Baustelle vorhandene andere Einrichtungen und angelieferte Stoffe und Bauteile gegen angemessene Vergütung in Anspruch nehmen (vgl. § 8 Abs. 3 Nr. 3 VOB/B).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Steuer Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge