Kurzbeschreibung

Muster einer ordentlichen (fristgemäßen) Kündigung des Arbeitsverhältnisses während der Elternzeit nach Einholung der behördlichen Zustimmung, inklusive arbeitsförderungsrechtlichem Hinweis zur Arbeitsuchendmeldung (§§ 2 Abs. 2 Nr. 3, 38 SGB III).

Vorbemerkung

Während der Elternzeit fällt der Arbeitnehmer unter besonderen Kündigungsschutz, denn während der Elternzeit eines Arbeitnehmers darf der Arbeitgeber nach § 18 BEEG grundsätzlich keine Kündigung des Arbeitsverhältnisses aussprechen. Das Gleiche gilt ab dem Zeitpunkt der Beantragung der Elternzeit, es sei denn, der Arbeitgeber kündigt früher als 8 Wochen vor Beginn der Elternzeit. Das absolute Kündigungsverbot nach § 18 BEEG kann weder vertraglich ausgeschlossen werden noch kann der Arbeitnehmer hierauf verzichten. Die Kündigung kann nur ausgesprochen werden, wenn eine behördliche Zulässigkeitserklärung vorliegt. Der Sonderkündigungsschutz gilt für alle Arbeitnehmer, die sich in Elternzeit befinden, also sowohl für vollzeitbeschäftigte als auch für teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer. Er gilt jedoch nicht für Teilzeitarbeitsverhältnisse während der Elternzeit bei dritten Arbeitgebern.

Kündigung des Arbeitsverhältnisses

Ort, Datum

Frau / Herrn .....................

im Hause/ Anschrift ..........................

Kündigung des Arbeitsverhältnisses

Sehr geehrte(r) Frau / Herr .....,

hiermit kündigen wir das zwischen uns bestehende Arbeitsverhältnis zum ................. Vorsorglich kündigen wir zum nächstzulässigen ordentlichen Termin.

Der Betriebsrat ist vor Ausspruch der Kündigung angehört worden. Er hat zugestimmt / nicht zugestimmt.

Die zuständige Verwaltungsbehörde hat der Kündigung zugestimmt.

Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie nach § 38 SGB III zur rechtzeitigen Meldung bei der Agentur für Arbeit verpflichtet sind. Dies muss mindestens drei Monate vor Beendigung des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses geschehen. Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunkts und der Beendigung des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses weniger als drei Monate, hat die Meldung innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitraums zu erfolgen. Versäumen Sie diese Frist, müssen Sie nach § 159 Abs. 6 SGB III mit einer einwöchigen Sperrfrist bei dem Bezug von Arbeitslosengeld rechnen.

Zudem weisen wir Sie darauf hin, dass Sie eigene Aktivitäten bei der Suche nach einer anderen Beschäftigung entfalten müssen.

Mit freundlichen Grüßen

.....................................................................

(Arbeitgeber/in)

     
Ort, Datum   Unterschrift
     

Das Original der Kündigung habe ich am ......... erhalten.

     
Ort, Datum   Unterschrift Mitarbeiter/in
     

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