Kurzbeschreibung

Kostenfestsetzungsantrag für das finanzgerichtliche Klage- und Revisionsverfahren. Die Festsetzung des Honoraranspruchs für den Steuerberater orientiert sich an den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). D. h, auf die Vergütung des Steuerberaters für Verfahren vor den Verwaltungsbehörden sind die Vorschriften des RVG gem. § 40 StBVV sinngemäß anzuwenden. Entsprechendes gilt nach § 45 StBVV für die Vergütung des Steuerberaters im Verfahren vor der Finanzgerichtsbarkeit.

Vorbemerkung

Die Vorschriften des RVG gelten sowohl für den Steuerberater, der seinem Mandanten im Rahmen einer gewährten Prozesskostenhilfe begleitet, als auch für den Steuerberater, der in einer Straf- oder Bußgeldsache oder einem berufsgerichtlichen Verfahren als Pflichtverteidiger bestellt worden ist. Die Vergütung wird nur auf Antrag festgesetzt.

Der hier behandelte Kostenfestsetzungsantrag bezieht sich auf eine Konstellation, in welcher der Steuerberater den Rechtsstreit vollständig für den Mandanten gewonnen hat. In Fällen, in denen das Finanzgericht ein nur teilweises Obsiegen ausgeurteilt hat, ist ein Kostenausgleichungsantrag zu stellen.

Kostenfestsetzungsantrag nach RVG

An das Finanzgericht .....

In Sachen

................................

gegen

................................

wegen:

Geschäftszeichen: ................................

werden folgende Anträge gestellt:

  1. Die von dem Beklagten zu erstattenden Kosten gemäß der nachfolgenden Aufstellung festzusetzen.
  2. Anzuordnen, dass die zu erstattenden Beträge vom Eingang des Festsetzungsantrags mit 5 Prozentpunkten über dem Basissatz nach § 247 BGB zu verzinsen sind.
  3. 3. Dem Kläger eine vollstreckbare Ausfertigung des Kostenfestsetzungsbeschlusses zu erteilen.[1]

2. Darüber hinaus sollen alle – weiter – gezahlten Gerichtskosten hinzugesetzt werden.

Dem (Der) Kläger(in) sind folgende Kosten entstanden:

1. Vorverfahren

Gegenstandswert:[2] .................... EUR
0,5 bis 2,5Geschäftsgebühr (§ 40 Abs. 1 StBVV i. V. m. § 13 RVG, Nr. 2300 VV RVG) .................... EUR
Geschäftsgebühr bei Tätigwerden in derselben Angelegenheit für mehrere Auftraggeber (Nr. 1008 VV RVG) .................... EUR
Post- und Telekommunikationsdienstleistungen (§ 16 StBVV) .................... EUR
Dokumentenpauschale (§ 17 StBVV) .................... EUR
Reisekosten (§§ 18, 19 StBVV) .................... EUR
Zwischensumme: .................... EUR
19 % Umsatzsteuer (§ 15 StBVV) .................... EUR
notwendige Auslagen des Klägers .................... EUR
Gesamtsumme 1: .................... EUR

2. Klageverfahren (Finanzgericht)

Streitwert:[3] .................... EUR
1,6 Verfahrensgebühr (§ 45 StBVV, Nr. 3200 VV RVG) .................... EUR
abzgl. 0,65 anzurechnende Geschäftsgebühr[4] .................... EUR
1,1 Verfahrensgebühr bei vorzeitiger Beendigung des Auftrags (§ 45 StBVV, Nr. 3201 VV RVG) .................... EUR
1,2 Terminsgebühr (§ 45 StBVV, Nr. 3202 VV RVG) .................... EUR
1,5 Einigungs-/Erledigungsgebühr (§ 45 StBVV, Nr. 1000, 1002 VV RVG)[5] .................... EUR
Post- und Telekommunikationsdienstleistungen, (§ 45 StBVV, Nr. 7001 f. VV RVG) .................... EUR
Dokumentenpauschale (§ 45 StBVV, Nr. 7000 VV RVG) .................... EUR
Reisekosten (§ 45 StBVV, Nr. 7003 ff. VV RVG) .................... EUR
Tage- und Abwesenheitsgeld bei einer Geschäftsreise (§ 45 StBVV, Nr. 7005 VV RVG) .................... EUR
Zwischensumme: .................... EUR
Umsatzsteuer (§ 45 StBVV, Nr. 7008 VV RVG) .................... EUR
Notwendige Auslagen des Klägers[6] .................... EUR
Gesamtsumme 2: .................... EUR

3. Revisionsverfahren (Bundesfinanzhof)

1,6 Verfahrensgebühr (§ 45 StBVV, Nr. 3206 VV RVG) .................... EUR
1,1 Verfahrensgebühr bei vorzeitiger Beendigung des Auftrags (§ 45 StBVV, Nr. 3207 VV RVG) .................... EUR
1,5 Terminsgebühr (§ 45 StBVV, Nr. 3210 VV RVG) .................... EUR
1,3 Einigungs-/Erledigungsgebühr (§ 45 StBVV, Nr. 1000, 1002 1004VV RVG) .................... EUR
Post- und Telekommunikationsdienstleistungen (§ 45 StBVV, Nr. 7001 f. VV RVG) .................... EUR
Dokumentenpauschale, (§ 45 StBVV, Nr. 7000 VV RVG) .................... EUR
Reisekosten (§ 45 StBVV, Nr. 7003 ff. VV RVG) .................... EUR
Tage- und Abwesenheitsgeld bei einer Geschäftsreise (§ 45 StBVV, Nr. 7005 VV RVG) .................... EUR
Zwischensumme: .................... EUR
Umsatzsteuer (§ 45 StBVV, Nr. 7008 VV RVG) .................... EUR
Notwendige Auslagen des Klägers .................... EUR
Gesamtsumme 3: .................... EUR

Den festzusetzenden Betrag bitte ich auf das Konto bei der Bank

........................................................

zu überweisen. Eine entsprechende Geldempfangsvollmacht wurde zu den Gerichtsakten gereicht.

Unterschrift

[1] Dieser Antrag ist regelmäßig nicht erforderlich, da in der Praxis die Finanzämter die festgesetzten Kosten anstandslos auskehren.
[2] Der Gegenstandswert des Vorverfahrens und der sog. Streitwert des sich ...

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