Im Erzbistum Berlin werden von den Angehörigen der Katholischen Kirche Kirchensteuern erhoben als:
1. |
Kirchensteuer vom Einkommen in einem Prozentsatz der Einkommensteuer (einschließlich Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer), |
2. |
Mindestkirchensteuer, |
3. |
besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe oder Lebenspartnerschaft. |
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