Der Veräußerungsgewinn[1] ist die Differenz zwischen Verkaufs-/Rückgabepreis und den Anschaffungskosten ggf. gemindert um die angesetzten Vorabpauschalen. Für die Gewinnermittlung gilt § 20 Abs. 4 EStG entsprechend. Hieraus folgt
- der Abzug von Veräußerungskosten,
- Versteuerung von Währungsgewinnen bei nicht in EUR getätigten Geschäften und
- die Anwendung der Fifo-Methode.
Auch der Veräußerungsgewinn unterliegt bei Aktien-, Misch- und (Auslands-)Immobilienfonds der Teilfreistellung.
Verluste
Die Teilfreistellung gilt auch bei Verlusten.[2] D.h. Veräußerungsverluste aus einem Aktienfonds sind beim Privatanleger nur mit 70 % steuerlich zu berücksichtigen.
Zur Veräußerungsgewinnermittlung bei Anteilserwerb vor dem 1.1.2018 vgl. unter "Übergangsfragen".
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Steuer Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen