Tz. 950

Stand: EL 80 – ET: 04/2014

Zur Festlegung der Werthaltigkeit und Üblichkeit der Konditionen empfiehlt es sich, die Lizenz- bzw Nutzungsüberlassung in die nachfolgenden OECD-Kategorien einzuordnen:

Marketingwerte (idR für Vertrieb, Rn 6.3 und 6.10 der OECD-GL 2010)
Marke, Handelsmarke, Warenzeichen,
Kundenstamm,
Franchise (inkl Know-how, Show-how),
Belieferungsrechte, Verträge,
Gewerbliche immaterielle Werte (idR für Herstellung, Rn 6.3 OECD-GL 2010),
Patente,
Gebrauchs-/Geschmacksmuster,
Urheberrechte, Copyright (inkl Software),
Know-how (technisches).

Engler/Freytag/Herda (Hdb der Verrechnungspreise, Kap N, Rn 433) nennen ergänzend als Hauptfaktoren für die Bewertung (und die Auswahl von Vergleichsverträgen in Datenbanken):

Art des immateriellen WG (zB Patent, Know-how, Marke oder Urheberrecht);
Branche, in der der Lizenznehmer tätig ist;
Innovationsgrad der Technologie oder die Bekanntheit der Marke;
gebietliche, zeitliche oder sachliche Beschränkungen (insb die vereinbarte oder nicht gewährte Exklusivität);
Ertragschancen des Lizenznehmers.

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