Tz. 869

Stand: EL 83 – ET: 04/2015

IRd Angemessenheitsdokumentation ist im Regelfall die Höhe des Zinses unter Berücksichtigung der folgender Aspekte (s Tz 753ff zu Auswirkungen) zu dokumentieren:

Auszahlungskurs,
Laufzeit des Darlehens,
Sicherheiten,
Währungskursrisiko,
Wechselkursrisiko,
Fremdvergleich,
Gesamtausstattung bei erfolgsabhängiger Verzinsung,
Refinanzierung des Darlehens im Inl, oder
Refinanzierung des Darlehens im Ausl,
innerbetriebliche Vergleichswerte mit Dritten.

Die Dokumentation bezieht sich insoweit regelmäßig auf den Zeitpunkt der Darlehensgewährung.

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