Tz. 869
Stand: EL 83 – ET: 04/2015
IRd Angemessenheitsdokumentation ist im Regelfall die Höhe des Zinses unter Berücksichtigung der folgender Aspekte (s Tz 753ff zu Auswirkungen) zu dokumentieren:
• | Auszahlungskurs, |
• | Laufzeit des Darlehens, |
• | Sicherheiten, |
• | Währungskursrisiko, |
• | Wechselkursrisiko, |
• | Fremdvergleich, |
• | Gesamtausstattung bei erfolgsabhängiger Verzinsung, |
• | Refinanzierung des Darlehens im Inl, oder |
• | Refinanzierung des Darlehens im Ausl, |
• | innerbetriebliche Vergleichswerte mit Dritten. |
Die Dokumentation bezieht sich insoweit regelmäßig auf den Zeitpunkt der Darlehensgewährung.
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