Neben einer Vielzahl von betriebswirtschaftlichen Gründen[1] spricht für die Holding auch eine Reihe steuerlicher Überlegungen. Dies können z. B. sein[2]:
- Reduzierung von Quellensteuern,
- Ausgleich von positiven und negativen Ergebnissen innerhalb der Unternehmensgruppe,
- Erlangung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Finanzierungskosten eines Beteiligungsportfolios,
- Minimierung der Steuerbelastung auf Veräußerungsgewinne,
- Nutzung oder Beibehaltung von Teilwertabschreibungen sowie Liquidationsverlusten,
- Nutzung von Steuergutschriften,
- Vermeidung von Anrechnungsüberhängen,
- Umformung von Einkünften (z. B. von Dividenden in Zinsen),
- Nutzung von Vorteilen, die nur Kapitalgesellschaften eingeräumt werden,
- Vermeidung von ausl. ErbSt.
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