Neben einer Vielzahl von betriebswirtschaftlichen Gründen[1] spricht für die Holding auch eine Reihe steuerlicher Überlegungen. Dies können z. B. sein[2]:

  • Reduzierung von Quellensteuern,
  • Ausgleich von positiven und negativen Ergebnissen innerhalb der Unternehmensgruppe,
  • Erlangung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Finanzierungskosten eines Beteiligungsportfolios,
  • Minimierung der Steuerbelastung auf Veräußerungsgewinne,
  • Nutzung oder Beibehaltung von Teilwertabschreibungen sowie Liquidationsverlusten,
  • Nutzung von Steuergutschriften,
  • Vermeidung von Anrechnungsüberhängen,
  • Umformung von Einkünften (z. B. von Dividenden in Zinsen),
  • Nutzung von Vorteilen, die nur Kapitalgesellschaften eingeräumt werden,
  • Vermeidung von ausl. ErbSt.
[1] Vgl. hierzu Kaminski/Strunk, Steuern in der internationalen Unternehmenspraxis, 2006, 124ff.
[2] Vgl. zu einer eingehenden Erläuterung Jacobs, Internationale Unternehmensbesteuerung, 2011, 1022ff.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Steuer Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge