Zusammenfassung

 
Überblick

Mit dem Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts (Grundsteuer-Reformgesetz v. 26.11.2019, BGBl 2910 I S. 1794) hat der Gesetzgeber die Grundsteuer neu gestaltet, nachdem das BVerfG die Bewertung – insbesondere die seit 1935 (Ost) bzw. 1964 (West) nicht mehr aktualisierten Einheitswerte – und Erhebung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt hatte.

Die Änderungen des Grundsteuergesetzes sind erstmals für die Grundsteuer (nach neuem Recht) des Kalenderjahrs 2025 anzuwenden (§ 37 Abs. 1 GrStG). Dieser werden neue Grundsteuerwerte zugrundegelegt, die zum Hauptfeststellungsstichtag 1.1.2022 für alle bebauten und unbebauten Grundstücke festgestellt werden. Die Erklärungen dazu waren – mit Ausnahme der verlängerten Frist in Bayern – bis 31.1.2023 elektronisch über die ELSTER-Schnittstelle abzugeben.

Trotz Ablauf der Frist stehen immer noch Feststellungserklärungen aus. Viele Ihrer Mandantschaft werden darüber hinaus weiterhin Ihre professionelle Hilfe benötigen, wenn die entsprechenden Bescheide geprüft und ggf. mit Einspruch belegt werden müssen.

Auf der folgenden Themenübersicht haben wir alle wichtigen Inhalte und Arbeitshilfen zur Grundsteuerreform in Ihrem Haufe Steuer Office übersichtlich zusammenfasst.

1 Fachbeiträge

Frist für Grundsteuer-Feststellungserklärung am 31.1.2023 abgelaufen – Konsequenzen bei Verspätung

Grundsteuer: Einspruch gegen die neuen Bescheide ratsam?

Zwei Musterklagen gegen Landesgrundsteuer Baden-Württemberg

Grundsteuerreform: Umsetzung im Jahr 2022

Unterstützungsleistungen der Landesfinanzverwaltungen im Rahmen der Grundsteuerreform

Grundsteuer für Grundvermögen (Bundesmodell)

Grundsteuer für Grundvermögen (Ländermodelle)

Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (sog. Grundsteuer A)

Erklärungen zur Feststellung der Grundsteuerwerte (Bundesmodell)

Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte (Landesmodelle)

Grundsteuer: Feststellung der Grundsteuerwerte

Grundsteuerreform: Glossar wichtiger Begriffe

Kommentierung der Ländererlasse zur Bewertung des Grundbesitzes im Rahmen der Grundsteuerreform

Aufforderung zur Abgabe der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (Öffentliche Bekanntmachung v. 30.03.2022)

Honorarfragen rund um die Grundsteuerreform

2 Kommentare

BewG-Kommentar von Roscher

§ 243 Begriff des Grundvermögens

§ 244 Grundstück

§ 245 Gebäude, Gebäudeteile und Anlagen für den Zivilschutz

§ 246 Begriff der unbebauten Grundstücke

§ 247 Bewertung des unbebauten Grundstück

§ 248 Begriff der bebauten Grundstücke

§ 249 Grundstücksarten

§ 250 Bewertung der bebauten Grundstücke

§ 251 Mindestwert

§ 252 Bewertung im Ertragswertverfahren

§ 253 Ermittlung des kapitalisierten Reinertrags

§ 254 Rohertrag des Grundstücks

§ 255 Bewirtschaftungskosten

§ 256 Liegenschaftszinssätze

§ 257 Ermittlung des abgezinsten Bodenwerts

§ 258 Bewertung im Sachwertverfahren

§ 259 Ermittlung des Gebäudesachwerts

§ 260 Wertzahlen

§ 261 Erbbaurecht

§ 262 Gebäude auf fremdem Grund und Boden

GrStG-Kommentar von Roscher

Kommentierung Grundsteuergesetz

Kommentierung Landesrechtliche Regelungen

BewG-Kommentar von Stenger/Loose (Otto Schmidt) – Bewertung des Grundbesitzes für die Grundsteuer ab 1.1.2022

BewG – Allgemeines:

BewG § 218 Vermögensarten

BewG § 219 Feststellung von Grundsteuerwerten

BewG § 220 Ermittlung der Grundsteuerwerte

BewG § 221 Hauptfeststellung

BewG § 222 Fortschreibungen

BewG § 223 Nachfeststellung

BewG § 224 Aufhebung des Grundsteuerwerts

BewG § 225 Änderung von Feststellungsbescheiden

BewG § 226 Nachholung einer Feststellung

BewG § 227 Wertverhältnisse bei Fortschreibungen und Nachfeststellungen

BewG § 228 Erklärungs- und Anzeigepflicht

BewG § 229 Auskünfte, Erhebungen und Mitteilungen

BewG § 230 Abrundung

BewG § 231 Abgrenzung von in- und ausländischem Vermögen

BewG – Land- und forstwirtschaftliches Vermögen:

Vorbemerkungen zu den §§ 232 bis 242 BewG

BewG § 232 Begriff des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens

BewG § 233 Abgrenzung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens vom Grundvermögen in Sonderfällen

BewG § 234 Betrieb der Land- und Forstwirtschaft

BewG § 235 Bewertungsstichtag

BewG § 236 Bewertungsgrundsätze land- und forstwirtschaftlichen Vermögen

BewG § 237 Bewertung des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft

BewG § 238 Zuschläge zum Reinertrag (LuF)

BewG § 239 Grundsteuerwert des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft

BewG § 240 Kleingartenland und Dauerkleingartenland

BewG § 241 Tierbestände

BewG § 242 Übrige land- und forstwirtschaftliche Nutzungen

BewG – Grundvermögen:

BewG § 243 Begriff des Grundvermögens

BewG § 244 Grundstück

BewG § 245 Gebäude, Gebäudeteile und Anlagen für den Zivilschutz

BewG § 246 Begriff der unbebauten Grundstücke

BewG § 247 Bewertung der unbebauten Grundstücke

BewG § 248 Begriff der bebauten Grundstücke

BewG § 249 Grundstücksarten

BewG § 250 Bewertung der bebauten Grundstücke

BewG § 251 Mindestwert

BewG § 252 Bewertung im Ertragswertverfahren

BewG § 253 Ermittlung des kapitalisierten Reinertrags

BewG § 254 Rohertrag des Grundstücks

BewG § 255 Bewirtschaftungskosten

BewG § 256 Liegenschaftszinssätze

BewG § 258 Bew...

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