Zusammenfassung
Mit dem Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts (Grundsteuer-Reformgesetz v. 26.11.2019, BGBl 2910 I S. 1794) hat der Gesetzgeber die Grundsteuer neu gestaltet, nachdem das BVerfG die Bewertung – insbesondere die seit 1935 (Ost) bzw. 1964 (West) nicht mehr aktualisierten Einheitswerte – und Erhebung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt hatte.
Die Änderungen des Grundsteuergesetzes sind erstmals für die Grundsteuer (nach neuem Recht) des Kalenderjahrs 2025 anzuwenden (§ 37 Abs. 1 GrStG). Dieser werden neue Grundsteuerwerte zugrundegelegt, die zum Hauptfeststellungsstichtag 1.1.2022 für alle bebauten und unbebauten Grundstücke festgestellt werden. Die Erklärungen dazu waren – mit Ausnahme der verlängerten Frist in Bayern – bis 31.1.2023 elektronisch über die ELSTER-Schnittstelle abzugeben.
Trotz Ablauf der Frist stehen immer noch Feststellungserklärungen aus. Viele Ihrer Mandantschaft werden darüber hinaus weiterhin Ihre professionelle Hilfe benötigen, wenn die entsprechenden Bescheide geprüft und ggf. mit Einspruch belegt werden müssen.
Auf der folgenden Themenübersicht haben wir alle wichtigen Inhalte und Arbeitshilfen zur Grundsteuerreform in Ihrem Haufe Steuer Office übersichtlich zusammenfasst.
1 Fachbeiträge
Frist für Grundsteuer-Feststellungserklärung am 31.1.2023 abgelaufen – Konsequenzen bei Verspätung
Grundsteuer: Einspruch gegen die neuen Bescheide ratsam?
Zwei Musterklagen gegen Landesgrundsteuer Baden-Württemberg
Grundsteuerreform: Umsetzung im Jahr 2022
Unterstützungsleistungen der Landesfinanzverwaltungen im Rahmen der Grundsteuerreform
Grundsteuer für Grundvermögen (Bundesmodell)
Grundsteuer für Grundvermögen (Ländermodelle)
Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (sog. Grundsteuer A)
Erklärungen zur Feststellung der Grundsteuerwerte (Bundesmodell)
Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte (Landesmodelle)
Grundsteuer: Feststellung der Grundsteuerwerte
Grundsteuerreform: Glossar wichtiger Begriffe
Kommentierung der Ländererlasse zur Bewertung des Grundbesitzes im Rahmen der Grundsteuerreform
Honorarfragen rund um die Grundsteuerreform
2 Kommentare
BewG-Kommentar von Roscher
§ 243 Begriff des Grundvermögens
§ 245 Gebäude, Gebäudeteile und Anlagen für den Zivilschutz
§ 246 Begriff der unbebauten Grundstücke
§ 247 Bewertung des unbebauten Grundstück
§ 248 Begriff der bebauten Grundstücke
§ 250 Bewertung der bebauten Grundstücke
§ 252 Bewertung im Ertragswertverfahren
§ 253 Ermittlung des kapitalisierten Reinertrags
§ 254 Rohertrag des Grundstücks
§ 257 Ermittlung des abgezinsten Bodenwerts
§ 258 Bewertung im Sachwertverfahren
§ 259 Ermittlung des Gebäudesachwerts
§ 262 Gebäude auf fremdem Grund und Boden
GrStG-Kommentar von Roscher
Kommentierung Grundsteuergesetz
Kommentierung Landesrechtliche Regelungen
BewG-Kommentar von Stenger/Loose (Otto Schmidt) – Bewertung des Grundbesitzes für die Grundsteuer ab 1.1.2022
BewG – Allgemeines:
BewG § 219 Feststellung von Grundsteuerwerten
BewG § 220 Ermittlung der Grundsteuerwerte
BewG § 224 Aufhebung des Grundsteuerwerts
BewG § 225 Änderung von Feststellungsbescheiden
BewG § 226 Nachholung einer Feststellung
BewG § 227 Wertverhältnisse bei Fortschreibungen und Nachfeststellungen
BewG § 228 Erklärungs- und Anzeigepflicht
BewG § 229 Auskünfte, Erhebungen und Mitteilungen
BewG § 231 Abgrenzung von in- und ausländischem Vermögen
BewG – Land- und forstwirtschaftliches Vermögen:
Vorbemerkungen zu den §§ 232 bis 242 BewG
BewG § 232 Begriff des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens
BewG § 234 Betrieb der Land- und Forstwirtschaft
BewG § 236 Bewertungsgrundsätze land- und forstwirtschaftlichen Vermögen
BewG § 237 Bewertung des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft
BewG § 238 Zuschläge zum Reinertrag (LuF)
BewG § 239 Grundsteuerwert des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft
BewG § 240 Kleingartenland und Dauerkleingartenland
BewG § 242 Übrige land- und forstwirtschaftliche Nutzungen
BewG – Grundvermögen:
BewG § 243 Begriff des Grundvermögens
BewG § 245 Gebäude, Gebäudeteile und Anlagen für den Zivilschutz
BewG § 246 Begriff der unbebauten Grundstücke
BewG § 247 Bewertung der unbebauten Grundstücke
BewG § 248 Begriff der bebauten Grundstücke
BewG § 250 Bewertung der bebauten Grundstücke
BewG § 252 Bewertung im Ertragswertverfahren
BewG § 253 Ermittlung des kapitalisierten Reinertrags
BewG § 254 Rohertrag des Grundstücks
BewG § 255 Bewirtschaftungskosten
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