Kurzbeschreibung

Muster eines Schiedsvertrages der anlässlich eines Gesellschaftsvertrages vereinbart wurde. Neben Regelungen bezüglich der Zuständigkeit, der Zusammensetzung und der Anrufung des Schiedsgerichts enthält der Mustervertrag auch Bestimmungen hinsichtlich der Fallkonstellation, dass ein Kläger die Anfechtung eines Gesellschafterbeschlusses gegen die Gesellschaft als Beklagte betreibt. Die Klage auf Feststellung der Nichtigkeit eines Gesellschafterbeschlusses wird ebenfalls behandelt.

Wichtige Hinweise

Durch eine Schiedsvereinbarung (auch Schiedsvertrag oder Schiedsklausel) schließen die Parteien für Rechtsstreitigkeiten aus einem Vertragsverhältnis die staatliche Gerichtsbarkeit aus und einigen sich auf eine Entscheidung durch ein Schiedsgericht. Die Schiedsvereinbarung muss nach deutschem Recht schriftlich erfolgen und kann bereits bei Vertragsschluss, nachträglich zu einem bestimmten Vertrag oder auch erst für einen bereits entstandenen Konflikt geschlossen werden.

Auf diese Tücken müssen Sie achten

Allgemeine Hinweise

Die Verwendung von Vertragsmustern erleichtert die Arbeit. Bitte beachten Sie, dass keinerlei Haftung für die korrekte Anwendung im Einzelfall und Aktualität zum Zeitpunkt der Verwendung übernommen werden kann. Das Vertragsmuster kann insoweit nur Anregungen liefern und ist stets an die individuellen Bedürfnisse im Einzelfall anzupassen.

Schiedsvertrag zum Gesellschaftsvertrag der … GmbH

Zum heute neu abgeschlossenen Gesellschaftsvertrag der … GmbH vereinbaren die Gesellschafter folgenden Schiedsvertrag:

1. Zuständigkeit des Schiedsgerichts
1.1 Alle Streitigkeiten aus dem Gesellschaftsverhältnis zwischen der Gesellschaft auf der einen und den Gesellschaftern auf der anderen Seite, oder zwischen Gesellschaftern untereinander, oder zwischen der Gesellschaft oder einzelnen Gesellschaftern einerseits und einzelnen oder allen Organen andererseits, oder zwischen Organen untereinander werden unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges durch ein Schiedsgericht entschieden. Dies gilt auch für Streitigkeiten über die Wirksamkeit, Auslegung, Durchführung und Beendigung des Gesellschaftsvertrages, einzelner Vertragsbestimmungen oder etwaiger Nachträge. Meinungsverschiedenheiten über den Eintritt von Gesellschaftern in die Gesellschaft oder über das Ausscheiden von Gesellschaftern aus der Gesellschaft sowie dessen Folgen sind ebenfalls vor dem Schiedsgericht auszutragen. Das Schiedsgericht ist gleichfalls zuständig für Gestaltungsklagen aus dem Gesellschaftsverhältnis. Schließlich werden auch Streitigkeiten über die Wirksamkeit und Auslegung dieses Schiedsvertrages sowie etwaiger Nachträge durch das Schiedsgericht entschieden.
1.2 Das Schiedsgericht entscheidet auch über die Anfechtung eines Gesellschafterbeschlusses oder die Feststellung der Nichtigkeit eines Gesellschafterbeschlusses. Insoweit gelten zusätzlich die Bestimmungen in Ziff. 4.
1.3 Die Anrufung des Schiedsgerichts ist erst zulässig, wenn ein Schlichtungsverfahren gemäß Ziff. … des Gesellschaftsvertrages innerhalb von einem Monat nach Anrufung des Vermittlers nicht zum Erfolg geführt hat.
2. Zusammensetzung des Schiedsgerichts
2.1 Das Schiedsgericht besteht aus drei Schiedsrichtern, nämlich zwei beisitzenden Schiedsrichtern und einem Obmann als Vorsitzenden.
2.2 Der Obmann muss die Befähigung zum Richteramt nach den Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland haben.
3. Anrufung des Schiedsgerichts
3.1 Jede Partei ernennt einen Schiedsrichter. Die beiden ernannten Schiedsrichter bestellen den Obmann.
3.2 Die Partei, die das Schiedsgericht anrufen will, hat dies unter Angabe des Gegenstandes und des Grundes des erhobenen Anspruchs sowie eines bestimmten Antrags bei gleichzeitiger Benennung (Name, Anschrift) eines Schiedsrichters der beklagten Partei durch eingeschriebenen Brief mitzuteilen und diese zugleich aufzufordern, innerhalb von … Wochen nach Zugang des Aufforderungsschreibens, ihrerseits einen Schiedsrichter zu benennen.
3.3 Wenn die beklagte Partei einen zur Annahme des Amtes bereiten Schiedsrichter innerhalb der Frist gemäß Ziff. 3.2 nicht benennt oder wenn die beiden ernannten Schiedsrichter den Obmann innerhalb von … Wochen nach Benennung des zweiten Schiedsrichters nicht bestellen, wird der beisitzende Schiedsrichter bzw. der Obmann auf Antrag einer Partei von dem Präsidenten des Oberlandesgerichts in … bestellt.
3.4 Mehrere, das Schiedsgericht anrufende Kläger oder mehrere Personen auf der Beklagtenseite können einen Schiedsrichter nur jeweils gemeinsam benennen. Die Benennung hat gegenüber allen auf der Gegenseite beteiligten Parteien zu erfolgen.
3.5 Sofern sich mehrere auf der Kläger- und/oder Beklagtenseite beteiligte Parteien nicht auf einen von ihnen gemeinsam zu bestellenden Schiedsrichter einigen können, ist jede Partei einzeln berechtigt, den Präsidenten des Oberlandesgerichts in … um Ernennung eines gemeinsamen Schiedsrichters für die Kläger- und/oder Beklagtenseite zu ersuchen. Sind mehrere Personen beklagt, verlängert sich die Frist der Ziff. 3.2 und 3.3 bei zwei Beklagten um eine Woche und ...

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