Kurzbeschreibung

Zuständigkeit und Besetzung der Senate

Wichtige Hinweise

Der Geschäftsverteilungsplan wird durch das Präsidium vor Beginn des jeweiligen Geschäftsjahrs erstellt. Zu Regelungsinhalten, Verfahren und etwa Beschränkungen der unterjährigen Änderungsmöglichkeiten vgl. § 21e ff. Gerichtsverfassungsgesetz (GVG).

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