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Das GewStG verweist für die Definition eines Gewerbebetriebs auf die Regelungen des EStG. Damit unterfallen alle Tätigkeiten der GewSt-Pflicht, die die Voraussetzungen des § 15 Abs. 2 EStG erfüllen. Eine Tätigkeit unterliegt daher der GewSt-Pflicht, wenn es sich um eine selbstständige Tätigkeit handelt, die nachhaltig unter Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt wird und bei der es sich nicht um eine vermögensverwaltende, freiberufliche oder land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit handelt. Bei der Frage, ob eine Tätigkeit gewerblich ist, sind die gleichen Kriterien wie für die ESt heranzuziehen.

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