Schriftstücke, die in das Postfach des Finanzamts eingelegt werden, sind dem Finanzamt nicht schon mit dem Einsortieren in das Postfach, sondern erst mit der Abholung der Sendung durch einen Amtsträger zugegangen.[1] In der Praxis ist gewährleistet, dass das Postfach des Finanzamts täglich geleert wird. Oft werden Schriftstücke aus dem Postfach aber nicht mehr abgeholt, sondern vom Postdienstleister beim Finanzamt eingeliefert. Diese Schriftstücke werden dann auf den Vortag zurückdatiert.

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