Sanierung

Das Energieprogramm Kommunal Bayern fördert über 3 Wege:

  • Sanierung durch energetische Einzelmaßnahmen an Nichtwohngebäuden, die im Ergebnis nicht zu einem Effizienzhaus führen
  • Energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden, die zu einem KfW-Effizienzhaus-Standard 70, 100 oder Denkmal führen
  • Errichtung oder der Erwerb eines energieeffizienten Nichtwohngebäudes, das den KfW-Effizienzhaus-Standard 55 oder 70 erreicht.

Einzelmaßnahmen

Einzelmaßnahmen i. S. d. Programms sind

  • die Dämmung von Wänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen,
  • die Erneuerung und Aufbereitung von Fenstern, Vorhangfassaden, Außentüren und Toren,
  • die Verbesserung des sommerlichen Wärmeschutzes,
  • der Einbau, Austausch oder Optimierung von Raumluft- und klimatechnischer Anlagen inklusive Wärme-/ Kälterückgewinnung und Abwärmenutzung,
  • der Erstanschluss an das Nah- oder Fernwärmenetz,
  • die Erneuerung oder Optimierung der Wärme-/Kälteverteilung und -speicherung,
  • die Erneuerung oder Optimierung der Wärme-/Kälteerzeugung durch Strahlungsheizungen, Warmluft-Erzeuger und wärmegeführten Kraft-Wärme- bzw. Kraft-Wärme-Kälte-Kopplungsanlagen,
  • der Austausch und/oder Optimierung der Beleuchtung,
  • der Einbau oder die Optimierung der Mess-, Steuer- und Regelungstechnik und der Gebäudeautomation.

Grundlage für die Förderungen sind die KfW-Programme 217 und 218 (IKK-Energieeffizientes Bauen und Sanieren). Die zu diesen Programmen geforderten "Technischen Mindestanforderungen" sind auch für dieses Förderprogramm gültig. Das Merkblatt zu den "Technischen Mindestanforderungen" findet man auf der Webseite der KfW-Bank unter der Programmnummer (www.kfw.de).

Nebenkosten

Neben den Aufwendungen für die Maßnahme selbst werden auch folgende Maßnahmen finanziert:

  • Nebenarbeiten (z. B. der Ausbau und die Entsorgung der alten Anlage)
  • Planungskosten im Zusammenhang mit der Maßnahme
  • Aufwendungen für ein Energiemanagementsystem
  • Aufwendungen für die Einregulierung der geförderten Anlage.
 
Hinweis

Finanzierung von KWK-Anlagen

KWK-Anlagen werden nur finanziert, wenn sie dem Eigenverbrauch dienen. Eine Einspeisung des erzeugten Stroms in das öffentliche Netz ist somit schädlich. Wird ein Nachweis über die Einspeisung geführt, ist eine Förderung möglich.

nicht finanziert

Nicht finanziert werden

  • Fotovoltaikanlagen,
  • Windkraftanlagen,

die nach dem Erneuerbaren-Energien- oder Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz gefördert werden.

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