Kurzbeschreibung

Dieser Musterbrief wendet sich direkt an den Mandanten und unterstützt den steuerlichen Berater für den Fall der Erstberatung oder bei einem Mandantenwechsel. Er zeigt Beratungspotenzial bei der Vermögensübertragung auf Kinder auf.

Hinweis: Weitergabe von Mandanteninformationen

Die Weitergabe der Mandanteninformationen, z. B. per E-Mail oder als Brief, an Ihre Mandanten ist zulässig, die Weitergabe an Dritte außerhalb Ihrer Mandantschaft ist hingegen nicht zulässig. Ebenso zulässig ist die Veröffentlichung, z. B. als HTML-Dokument oder als PDF-Datei, im geschützten Bereich des Internetauftritts Ihrer Kanzlei. Aus urheberrechtlichen Gründen ist eine Veröffentlichung z. B. in sozialen Netzwerken oder auf Internet-Homepages im öffentlich zugänglichen Bereich nicht gestattet.

Vermögensübertragung auf Kinder

  [Briefkopf Kanzlei]
Frau/Herr …  
   
  [Datum]
   
Unser Termin/unser Telefonat am/vom …
   

Sehr geehrte Frau …, sehr geehrter Herr …,

die Verteilung von Vermögen im Familienverbund ist ein legales und effizientes Steuersparmodell. Es zahlt sich nicht zuletzt deshalb aus, weil die Grundfreibeträge je Steuerpflichtigem in den letzten Jahren angehoben worden sind. Der Grundfreibetrag wurde zu Beginn dieses Jahres von 10.908 EUR auf 11.604 EUR erhöht. Darüber hinaus wurde auch der Sparer-Pauschbetrag zuletzt auf 1.000 EUR erhöht.

Vermögensübertragungen auf Kinder helfen regelmäßig Steuern sparen. Voraussetzung hierfür ist, dass die gewählte Gestaltung vom Finanzamt steuerlich anerkannt wird.

Vermögensverteilung

Ich möchte/Wir möchten Sie nachfolgend über die wesentlichen Neuerungen im Steuerrecht informieren und Sie hinsichtlich einer gezielten steueroptimalen Vermögensübertragung auf Ihre Kinder beraten.

Steuerfreie Einkünfte Ihrer Kinder bis zu 12.691 EUR

Ihre Kinder verfügen in der Regel über keine eigenen Einkünfte. Ihnen stehen aber jeweils der Sparer-Pauschbetrag für Kapitaleinkünfte in Höhe von 1000 EUR, der Werbungskosten-Pauschbetrag von 51 EUR und der Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 EUR sowie der Grundfreibetrag von aktuell 11.604 EUR zu. Alles zusammen können Ihre Kinder damit bis zu 12.691 EUR an Einkünften steuerfrei vereinnahmen.

Kindergeld und eigenes Einkommen

Ein volljähriges Kind wird unabhängig von seinen Einkünften beim Kindergeld berücksichtigt, sofern die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.

Effiziente Geldanlagen im Familienverbund lassen sich so praktisch ohne Nachteile beim Kindergeld steueroptimal gestalten. Ich stehe/Wir stehen Ihnen mit weiteren Auskünften zur Verfügung, sprechen Sie mich/uns an.

Verschärfte Anforderungen an steuerwirksame Vermögensübertragung

Wenn Vermögensübertragungen nur zum Schein erfolgen, versagt die Finanzverwaltung die Anerkennung. Zur Klarstellung, unter welchen Voraussetzungen Ihr Finanzamt Vermögensübertragungen anerkennt, will ich/wollen wir Ihnen nachfolgend die gängige Verwaltungspraxis schildern. Außerdem will ich/wollen wir Sie auf diverse Fallstricke hinweisen. Lösungsansätze sollten Sie gemeinsam mit mir/uns besprechen.

Nach meinen/unseren Erfahrungen sehen die Finanzämter bei Vermögensübertragungen auf Kinder dann genau hin, wenn Sie als Elternteil im Vergleich zum Vorjahr verminderte Kapitalerträge in Ihrer Steuererklärung angeben und gleichzeitig eine sog. Nichtveranlagungsbescheinigung für Ihr minderjähriges Kind/Ihre minderjährigen Kinder beantragen. Eine solche Bescheinigung bewirkt, dass die Bank keine Abgeltungsteuer bzw. Kapitalertragsteuer einbehält. Haben Sie für Ihr Kind/Ihre Kinder in den vergangenen Monaten eine Nichtveranlagungsbescheinigung vom Finanzamt angefordert, gelten Sie grundsätzlich als "verdächtig". Zur Erteilung einer Nichtveranlagungsbescheinigung ist nicht nur Voraussetzung, dass bei Ihrem Kind/Ihren Kindern keine Steuerveranlagung durchzuführen ist. Es darf auch beim Vergleich der Abgeltungsbesteuerung mit einer individuellen Steuerveranlagung keine Steuer entstehen, d. h. Ihr Kind darf/Ihre Kinder dürfen mit seinen/ihren abgeltungsteuerpflichtigen Kapitaleinkünften den Grundfreibetrag nicht überschreiten.

Ich prüfe/Wir prüfen die Voraussetzung für die Beantragung einer Nichtveranlagungsbescheinigung und erledige/erledigen sämtliche Formalitäten. Im Einzelfall empfehle ich/empfehlen wir, auf die Ausstellung einer Nichtveranlagungsbescheinigung zu verzichten, um nicht bereits im Vorfeld einen "roten Reiter an Ihre Akte geklebt zu bekommen". Gerne erläutere ich/erläutern wir Ihnen Alternativen und insbesondere, wie Ihr Kind/Ihre Kinder Kapitalerträge im Ergebnis auch ohne eine solche Bescheinigung steuerfrei vereinnahmen kann/können.

Voraussetzungen der steuerfreien Übertragung

Vermögensübertragungen auf Kinder sind in der Regel nur dann unproblematisch, wenn dieser Schritt endgültig ist. Jeder Hinweis, dass Ihre diesbezügliche Entscheidung wieder rückgängig gemacht werden könnte, gefährdet den Steuervorteil. Das Steuerrecht knüpft den Bezug von Einnahmen aus Kapitalvermögen an das Rechtsverhältnis, auf dem die Überlassung von Kapital beruht. Daraus folgt, dass in der...

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