Kurzbeschreibung

Bei Trennungen ehelicher Gemeinschaften muss im Folgejahr der Trennung die Steuerklasse I gewählt werden. Wenn Eheleute die Trennungsentscheidung rückgängig machen und wieder zusammenleben, kann mit dem Formular wieder eine günstige Steuerklassenkombination beantragt werden.

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