Stand: EL 100 – ET: 10/2020

Versicherungsbeiträge, die mittelbar über eine konzernfremde Erstversicherung (sog "Fronter") an eine konzerneigene Rückversicherungsgesellschaft (sog "Rückversicherungs-Captive") geleistet werden, stellen keine vGA dar, wenn es sich bei dem Fronter nicht um eine eigenwirtsch funktionslose Kap-Ges handelt und für die Zwischenschaltung beachtliche wirtsch Gründe vorliegen; s Urt des BFH v 15.02.2012 (BFH/NV 2012, 885).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Steuer Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge