1Dem in Damaskus am 17. Februar 2010 unterzeichneten Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Arabischen Republik Syrien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen wird zugestimmt. 2Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.

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